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Sterbegeldversicherung ermöglicht alternative Bestattungsformen

Einer der berühmtesten Männer der Welt hat es gemacht und viele Menschen wünschen es sich heute auch: Eine Bestattung, die nicht im Rahmen des Üblichen liegt. Albert Einstein hatte es so verfügt und er wurde noch an seinem Todestag verbrannt und die Asche über dem Hudson River verstreut.

Alternative Bestattungsformen erfreuen sich immer mehr Beliebtheit. Diese haben, je nach Art und Weise, auch ihren Preis. Wer sich aber mit dem Gedanken trägt, der wird auch rechtzeitig eine Sterbegeldversicherung einrichten, um sich diesen letzten Wunsch zu erfüllen.

Was mit den sterblichen Überresten Einsteins ging, ist hier zu lande nicht ohne weiteres möglich. Die Verstreuung der Asche ist nur in Ausnahmefällen zugelassen, eine Aufbahrung der Urne zu Hause auch nicht.

Eine seit 1934 erlaubte Form hingegen ist die Seebestattung. Diese kann im Beisein der trauernden Verwandten stattfinden, aber auch ohne Verwandte wird die Beisetzung dann im Schiffstagebuch und auf einer Karte dokumentiert und den Angehörigen übergeben. Die anonyme Bestattung ist auch möglich. Die Seebestattung kann natürlich, je nach Richtlinien der Bundesländer, auch mit dem Hubschrauber erfolgen. Die Kosten für die Seebestattung liegen zusammen mit Einäscherung, Transportmittel und Begleitung der Angehörigen bei rund 3.000 Euro.

Die Ascheausstreuung ist in manchen Bundesländern auf den Friedhöfen möglich, dieses geschieht anonym und es wird auch keine Gedenktafel aufgestellt. In Nordrhein-Westfalen ist die Verstreuung der Totenasche auch außerhalb von Friedhöfen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ort der Verstreuung öffentlich zugänglich ist und durch die Nutzung nicht die Totenwürde beeinträchtigt.

Die Ballonbestattung in Frankreich wird mittlerweile auch von einigen deutschen Beerdigungsinstituten angeboten. Diese Art der Bestattung richtet sich allerdings nach den Witterungsverhältnissen. Mit einem entsprechenden Zeremoniell wird die Asche über den Wäldern Frankreichs verstreut. Für diese Bestattung muss man mit rund 2.500 Euro rechnen, hinzukommen alle anderen Kosten, wie die Einäscherung oder andere Gebühren.

Auch die Weltraumbestattung ist mittlerweile möglich. Allerdings liegen die Kosten bei nur wenigen Gramm Asche dann schon bei weit über 5.000 Euro.

Vielleicht entscheiden sich im Laufe der Zeit immer mehr Menschen dazu, eine andere Art der Bestattung zu wählen. In diesen Fällen ist die Sterbegeldversicherung ein ideales Instrument, um diese Wünsche abzudecken.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

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Die Sterbegeldversicherung – auch eine Absicherung vor rechtlichen Ansprüchen

Auch wenn die Sterbegeldversicherung im Fokus der Kritik steht, bietet sie einen enormen Vorteil: Für die Bestattungsfürsorge kann jeder auch mit geringen Beiträgen den entsprechenden Rückhalt für eine Bestattung schaffen. Denn es kann sein, dass zum Trauerfall auch noch Ansprüche von Amts wegen gestellt werden. Hier einige Beispiele:

Das Verwaltungsgericht Stade (Az. 1 A 539/05) hat entschieden, dass ein Sohn für die Kosten der Bestattung aufkommen muss, auch wenn dieser keinen Kontakt zu ihm gepflegt hat und auch gegenüber ihm keine Unterhaltspflichten hatte. Der Richter urteilte deshalb so, weil der Sohn dem Vater näher steht als die Allgemeinheit und somit auch diese Kosten tragen muss. Ohne eine Sterbegeldversicherung kommen hier unerwartete Kosten auf einen zu. Allerdings, so das Amtsgericht Stade, entfällt diese Bestattungspflicht, wenn dem Vater z. B. wegen Misshandlung oder Verwahrlosung das Sorgerecht entzogen wurde.

Vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Az. 8 ME 227/04) wurde entschieden, dass Nichten und Neffen nicht zum engen Kreis der Angehörigen gehören. Diese müssen für eine Bestattung nicht aufkommen. Allerdings spielt hier die Überlegung eine Rolle, ob für die allein stehende Tante oder den Onkel nicht eine Sterbegeldversicherung eingerichtet wird, um eine Bestattung in einem würdevollen Rahmen zu gewährleisten.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Hingegen ist einem Enkel zu zumuten, die Bestattungskosten für die Großeltern zu tragen, wenn wer der einzige nahe Verwandte ist, so das Verwaltungsgericht Stade (Az. 1 A 681/03).

Wenn bei einer Besetzung unverweste Leichenteile, die beim Ausheben der Grabstätte gefunden wurden, der Grabstelle nach der Beisetzung wieder beigegeben wurden, so besteht noch lange kein Anspruch auf eine Umbettung. In einem konkreten Fall waren die in der Friedhofsordnung festgelegten Ruhezeiten seit sieben Jahren abgelaufen. Somit konnte laut dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 B 05.3396) der Klage auf Umbettung nicht stattgegeben werden.

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Die Sterbegeldversicherung – eine sinnvolle Anlage für die Grabpflege

Nach der Bestattung setzt die Ruhe ein, die Hektik und die Trauer der Tage vor der Bestattung weichen allmählich der persönlichen Routine und der Alltag kehrt wieder ein. In den ersten Wochen kümmert sich die Friedhofsverwaltung noch um die Grabstelle, wenn die Kränze und Gestecke der Beerdigung entsorgt werden.

Wie soll aber nach dieser Zeit die Grabpflege geregelt werden, damit die Grabstätte im Laufe der Zeit nicht verwahrlost oder für andere Besucher des Frieshofes vernachlässigt wird? Oftmals nahmen die Anverwandten die Grabpflege selber in die Hand, um die Kosten hierfür zu sparen. Wenn aber ein Teil der Totenfürsorgeberechtigten außerhalb wohnt, bleibt dieser Aufwand meistens an den Angehörigen haften, die auch die Möglichkeit haben, regelmäßig den Friedhof zu besuchen.

Wenn die Verwandten nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, die Grabpflege über eine lange Laufzeit zu gewährleisten, ist es sinnvoll solche Kosten im Rahmen einer Vorsorgeplanung zu berücksichtigen. Viele Menschen oder die unmittelbaren Verwandten schließen eine Sterbegeldversicherung ab, um die Kosten für eine Bestattung und die damit auch anfallenden Gebühren für Grabstelle, Aufbahrung oder Überführung abzudecken. Je nach dem, wie hoch eine solche Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, eine Gärtnerei mit Pflege zu betrauen.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Dadurch besteht die Möglichkeit, die Pflicht der Erhaltung und Pflege der Grabstätte per Jahres- oder Dauerauftrag an Friedhofsgärtner zu übertragen. Die Frage nach der Pflege durch die Verwandten ist dann weitestgehend gelöst. Zumal die Belastung geringer ist, wenn die Bestellung der Grabpflege mit einer Einmalzahlung geregelt werden kann. Wenn die Entgelte für die Grabpflege in kürzeren Abständen gezahlt werden, liegt hier auch die Gefahr der Benachteiligung, weil die Kosten steigen können.

Wenn bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung durch die Verwandten, Erben oder Totenfürsorgeberechtigten dieses berücksichtigt wird, lassen sich die Fragen nach der regelmäßigen Grabpflege relativ einfach lösen. Das verbleibende Kapital aus der Sterbegeldversicherung kann sehr langfristig angelegt werden und über einen Dauerauftrag wird der Ausführende der Grabpflege auch bezahlt.

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Was ist zu tun im Trauerfall – Sterbegeldversicherung abrechnen

SterbegeldversicherungEin Mensch ist verstorben. Ein Mensch aus dem engen Verwandtenkreis, den man sehr geliebt hat. Und nun bricht eine ganze Lawine von Aufgaben über die Angehörigen herein, obwohl auch Zeit benötigt wird, um mit der Trauer umzugehen.

Die Verantwortung für den Verstorbenen hat der Staat in die Hände der „nächsten geschäftsfähigen Angehörigen“ gelegt.

Wenn der Tod zu Hause eintritt, muss der Hausarzt oder der Notarzt informiert werden. Diese können den Totenschein ausstellen. Sofern irgendwelche Unklarheiten auftreten, wird auch die Staatsanwaltschaft hinzugezogen. Diese bestätigt aber nach einer kurzen Aufnahme im Regelfall den natürlichen Tod, sofern nichts anderes auffällig erscheint. Wenn der Angehörige im Krankenhaus verstirbt, regelt die dortige Verwaltung alle Formalitäten.

Die Sterbeurkunde muss beim Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Hier sollten sich die Angehörigen mehrere Ausfertigungen mitgeben lassen, um diese bei wichtigen Institutionen vorzulegen, z. B. Rententräger, Sterbegeldversicherung, Behörden.

Im Regelfall wird ein Bestatter mit der Versorgung des verstorbenen Angehörigen beauftragt. Er regelt auch die verschiedenen Formalitäten und kann sogar bei der Gestaltung von Anzeigen oder Trauerkarten gute Ratschläge geben. Wenn sich die Möglichkeit ergibt, kann man verschiedene Bestatter kontaktieren, um sich über die Leistungen und Kosten zu informieren. Wenn zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, sollte man diese über das Ableben informieren, so stehen dann für eine würdevolle Bestattung auch die vorgesehenen Mittel zur Verfügung.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Nach der Überführung zur Leichenhalle oder zum Bestatter nach 24 bis 36 Stunden wird der Leichnam dort aufgebahrt, hier können noch andere Verwandte oder Bekannte Abschied nehmen.

Die Bestattung kann frühestens 24 Stunden nach Ausstellung des Totenscheines erfolgen. Im Regelfall erfolgt die Erdbestattung nach vier bis zwölf Tagen. Für die Feuerbestattung bleibt ein Zeitrahmen von bis zu sechs Wochen Zeit.

Wenn ein Testament vorliegt, muss dieses umgehend dem zuständigen Nachlassgericht vorgelegt werden. Ist dieses nicht der Fall, wird beim zuständigen Amtsgericht der Erbschein beantragt, um die gesetzlichen Erbansprüche nachzuweisen.

Bild Quelle: Fotograf: Simon Opel – pixelio.de

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Die Monuta – eine Sterbegeldversicherung mit vielen Möglichkeiten

logoIn Deutschland ist die Monuta Versicherung noch nicht so bekannt, in den Niederlanden aber gehört die Monauta zu den führenden Versicherungen im Bereich der Trauerfall-Vorsorge.

Seit der Gründung im Jahr 1923 hat sich die Gesellschaft ausschließlich auf die Entwicklung und Angebot  von Leistungen rund im die Bestattung spezialisiert.

In den Niederlanden gehören zur Monuta inzwischen über 130 Beerdigungszentren und sieben Krematorien und Begräbnisstätten.

Über eine neue Niederlassung in Düsseldorf wird nun von der Monuta die Bestattungs-Vorsorge für die Kunden in Deutschland angeboten und organisiert. Die Monuta hat die Sterbegeldversicherung flexibel gestaltet. So kann der Versicherte zwischen vier Versicherungssummen wählen: 3.000 Euro, 5.000 Euro, 7.500 Euro oder 10.000 Euro

Der Versicherte kann bei Antragsstellung der Sterbegeldversicherung entscheiden, ob er die Versicherung mit oder ohne Wartezeit wünscht. Bei einer Gesundheitsprüfung verzichtet die Monuta auf die Wartezeit. Wenn der Kunde keine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben möchte, wird bedingungsgemäß eine Wartezeit von 24 Monaten vereinbart.

Als Besonderheit ist bei der Monuta zu bemerken, dass im Versicherungsschutz auch die Rückführung aus dem Ausland gewährleistet wird.

Die Monuta hat ein so genanntes SCENARIUM entwickelt. Bei der Antragsstellung hat der Kunde die Möglichkeit, alle seine Wünsche für eine individuelle Bestattung aufzuführen. Darin enthalten sind u. a. die Art der Bestattung, Versand von Trauerkarten und die Gestaltung von Todesanzeigen, Ort der Aufbahrung, Transport zum Friedhof oder Krematorium und viele andere Dinge.

Dieses SCENARIUM kann bei den Angehörigen oder beider Monuta direkt hinterlegt werden. Es bietet auf die Angehörigen eine umfangreiche Hilfestellung bei der Umsetzung der letzten Wünsche des Verstorbenen.

Die Monuta arbeitet mit dem Bundesverband der deutschen Bestatter zusammen und kann auf Wunsch einen zertifizierten Bestatter für die Angehörigen vermitteln. Die Sterbegeldversicherung der Monuta finden Sie auch bei uns im online Vergleichsrechner rund um die Sterbegeldversicherung.

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Die Sterbegeldversicherung – Auszahlung und Wartezeiten

Viele Menschen schließen eine Sterbegeldversicherung ab mit dem Ziel, die Verwandten nicht mit den Kosten für eine Bestattung zu belasten. Doch was ist, wenn der Todesfall eintritt und die Sterbegeldversicherung noch gar nicht oder nur im geringen Umfang leistet?

Es besteht die Möglichkeit, sich im Vorfeld über die Leistungen der Sterbegeldversicherung zu informieren. Unabhängige Versicherungsmakler können so den Wünschen der Kunden gerecht werden, da sie auf eine Vielzahl von Gesellschaften zurückgreifen können. Einen Überblick aus über 30 Tarifen zur Sterbegeldversicherung bietet der seite 1984 tätige Versicherungsmakler IAK GmbH auf seiner Webseite: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Im Regelfall beträgt die Wartezeit bei einer Sterbegeldversicherung drei Jahre. Wenn es also zum Todesfall kommt, werden in den ersten drei Jahren lediglich die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten ausgezahlt. Für viele Angehörige kommt zu dem Todesfall auch die Ernüchterung hinzu, wenn die Kosten nicht mal annähernd abgedeckt werden können.

Einige Gesellschaften bieten bei der Sterbegeldversicherung verschiedene Modelle an, die sich an kürzere Laufzeiten orientieren. Die GE-BE-IN Versicherung in Bremen ermöglicht den Abschluss einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit. Hier muss der Versicherte aber mit Vertragsabschluss bestätigen, dass er gesund ist.

Eine andere Variante bietet der Münchner Begräbnisverein (MBV) unter dem Dach der LV 1871 von München. Beim MBV staffelt sich die Wartezeit nach dem Alter. Bis zum 49. Lebensjahr gilt hier auch die Wartezeit von drei Jahren. Ab dem 50. bis zum 59. Lebensjahr beträgt die Wartezeit noch zwei Jahre und ab dem 60. Lebensjahr gelten 12 Monate Wartezeit. Zudem werden in der Wartezeit ab 60 Jahren die Leistungen bereits nach sechs Monaten gestaffelt ausgezahlt. Stirbt der Versicherte bereits nach sieben Monaten, wird die Hälfte der Versicherungssumme fällig. Ab dem siebten Monat wird die Leistung dann jeweils um 1/12 angehoben, so dass nach zwölf Monaten die volle Leistung erbracht wird.

Die ARAG bietet mit ihrer Sterbegeldversicherung eine anderes Modell an: Sie erstatt bereits nach einem Jahr ein Drittel der Versicherungssumme, nach zwei Jahren werden zwei Drittel der Versicherungssumme fällig.

Weitere Ausnahmen sind die Itzehoer Lebensversicherungs AG mit zwölf Monaten, die Condor mit 18 Monaten und die SwissLife sowie die Inter Lebensversicherung mit 24 Monaten Wartezeit.

Somit ergeben sich eine ganze Reihe von Varianten, wonach der Versicherte seine Sterbegeldversicherung passend wählen kann.

Weitere Informationen zur Sterbegeldversicherung findet der User hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

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Die Sterbegeldversicherung im Blickwinkel des SGB XII (12. Sozialgesetzbuch)

Viele ältere Menschen machen sich Gedanken darüber, wie die Kosten einer Bestattung zu regeln sind, ohne dass die nächsten Verwanden mit diesen Kosten belastet werden. Zu diesem Zweck schließen viele Leute eine Sterbegeldversicherung ab.

Was ist aber, wenn die Rente nicht mehr ausreicht oder das Einkommen so niedrig ist, dass entweder die Grundsicherung oder sogar Soziahilfe in Anspruch genommen wird? Bevor die Sterbegeldversicherung gekündigt oder stillgelegt wird, gibt es noch andere Möglichkeiten, um den Vertrag bestehen zu lassen. Nach dem SGB XII in der Fassung vom 21.12.2008 wird bereits darauf verwiesen, dass vorhandenes Kapital zum Zwecke einer Bestattung nicht als vorhandenes Vermögen eingesetzt werden muss.

In §33 SGB XII wird ferner darauf verwiesen, dass Beiträge zur Alterssicherung übernommen werden können. Der Gesetzestext drückt dieses im Absatz 2 des §33 aus: „Um die Voraussetzungen eines Anspruches auf ein angemessenes Sterbegeld zu erfüllen, können die erforderlichen Aufwendungen übernommen werden.”

Wenn also die konkrete Frage auftaucht, ob man sich bei Bezug der Grundsicherung oder vom ALG II noch die Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung leisten kann, hilft immer ein Gespräch mit dem lokalen Leistungsträger, um sich den Anspruch aufrecht zu erhalten.

Unabhängige Versicherungsmakler bieten zudem eine Vielzahl von Modellen zu einer Sterbegeldversicherung an, die den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers auch gerecht werden. Hier klicken – und Sie können unseren kostenlosen Vergleichsrechner nutzen.

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Sozialhilfe und Sterbegeldversicherung

Wer einmal Sozialhilfe beantragt hat, weiß es längst: Bevor einem Antrag auf Sozialhilfe (Hartz IV) stattgegeben wird, ist zunächst das vorhandene Vermögen zur Sicherung der Grundbedürfnisse einzusetzen (§ 90, 12. SGB). Hier ist aber auch klar definiert, welche Vermögenswerte von einer Verwertung nicht berührt werden.

Viele ältere Menschen haben den Wunsch, dass im Todesfall die Kosten für eine Bestattung nicht die nächsten Angehörigen tragen müssen. Dafür schließen viele Menschen mittlerweile eine Sterbegeldversicherung ab. Was ist aber, wenn der Sozialfall eintritt? Muss dann auch das Kapital aus einer Sterbegeldversicherung zur eigenen Grundsicherung eingesetzt werden?

Das 12. SGB bietet hier reichlich Interpretationsspielraum. Im Gesetzestext heißt es in §90, Absatz 3 „Die Sozialhilfe darf ferner nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde. Dies ist bei der Leistung nach dem Fünften bis Neunten Kapitel insbesondere der Fall, soweit eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde.”

Die entstehenden Kosten bei einer Bestattung sind natürlich nicht gerade gering und können für Angehhörigen dann, wenn die Kosten selber getragen werden müssen, auch zu einem erheblichen finanziellen Aufwand führen.

Im Regelfall akzeptieren die regionalen Leistungsträger, dass eine Sterbegeldversicherung besteht. Wer sich aber nicht sicher ist, sollte in jedem Fall mit den zuständigen örtlichen Behörden diese Frage abklären.

Für genauere Informationen zur Sterbegeldversicherung selber stehen dem Kunden unabhängige Versicherungsmakler zur Verfügung, die die Angebote der verschiedenen Gesellschaften auch nach den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers einordnen können.

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Sterbegeldversicherung: Auf Beitrag und richtige Versicherungssummen achten

Die Sterbegeldversicherung verfolgt einen bestimmten Zweck: Die versicherte Person hat zu Lebzeiten einen Vertrag abgeschlossen mit dem Ziel, die Kosten für eine Bestattung und die Folgekosten damit abzudecken. Was ist aber, wenn diese Kosten sich im Nachhinein nicht als ausreichend herausgestellt haben? Hier gibt es einen gravierenden Punkt, den die Versicherungsnehmer im Augen behalten sollten.

Grundsätzlich wählt der Kunde sich selber aus, wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Dieses plant er nach seinen Wünschen nach einer Bestattung. Mit diesem Gedanken wendet er sich an die Versicherung. Und hier kommt bei einer Sterbegeldversicherung das Kriterium, das bei allen Lebensversicherungen ausschlaggebend ist: Die Höhe der Versicherungssumme und der Gesamtsumme, die im Versicherungsfall fällig werden.

Wenn man einen Vergleich zieht, kostet eine Sterbegeldversicherung für einen 58-jährigen Mann (5.000 Euro Versicherungssumme) zwischen 20 und 30 Euro. Die Beitragszahlung läuft bis zum 85. Lebensjahr, danach ist die Versicherung beitragsfrei. Einige wenige Gesellschaften schaffen es, diesen Beitrag deutlich zu unterbieten. Das liegt dann aber daran, dass die Versicherungssumme bewusst niedriger angesetzt wird (z. B. 3.500 Euro) und die mögliche Gesamtverzinsung hinzugezogen wird, um die Summe vermeintlich auf 5.000 Euro zu bekommen. Das Risiko dabei liegt auf der Hand: nach Ablauf der Wartezeit (bis zu drei Jahre) steht dann nicht die vermeintliche Versicherungssumme zur Verfügung, sondern die tatsächlich beantragte Summe. Die Gesamtverzinsung kann sich in wenigen Jahren nicht derartig entwickeln, dass damit die eigentlich gewünschte Summe erreicht wird. Weiterhin sind die zu erwartenden Überschüsse nicht garantiert. Sollte die Verzinsung ausbleiben bzw. nicht den erhofften Ertrag erwirtschaften, fehlt den Hinterbliebenen das doch sicher geglaubte Geld für die eigene Bestattung.

Deshalb sollte jeder Interessent, der eine Sterbegeldversicherung abschließt, unbedingt darauf achten, dass es sich bei der gewünschten Summe für den Todesfall nicht um eine Gesamtsumme (bestehend aus Versicherungssumme zzgl. Gewinnanteile), sondern nur um eine garantierte Versicherungssumme handelt. Die meisten Sterbegeldversicherungen deklarieren die gewünschte Summe auch als Versicherungssumme. Die garantierte Versicherungssumme von 5.000 Euro (wie im Beispiel) wird fällig zuzüglich der Überschussbeteiligung. So können eventuell anfallende Kosten abgedeckt werden, die im Vorfeld ggf. auch nicht mit einkalkuliert wurden.

Fazit: Es lohnt sich immer ein Vergleich der Versicherungsgesellschaften. Denn wenn die Versicherungssumme niedriger gewählt wird, um mit dem Beitrag zu trumpfen, kann die Versicherungsleistung deutlich niedriger ausfallen als geplant. Unabhängige Versicherungsmakler haben die Möglichkeit, objektiv die Gesellschaften zu bewerten.

Hier können Sie Ihr Angebot zur Sterbegeld-Versicherung online berechnen – hier klicken -

 

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Beerdigungstourismus – ein neuer Trend um Geld zu sparen?

Seit der Streichung des Bestattungsgeldes durch die gesetzlichen Kassen im Jahr 2004 müssen alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bestattung anfallen, von den Angehörigen selber getragen werden, sofern der oder die Verstorbene keine Vorsorge, z. B. durch eine Sterbegeldversicherung, getroffen hat.

 

Für eine Bestattung fallen außer den Kosten für den Bestatter (Abwicklung der Formalitäten, Sarg oder Urne, Aufbahrung, usw.) auch die kommunalen Gebühren an. Hierzu zählen die Kosten für die Grabstelle, Pflegegebühren oder Aufbahrung bis zur Bestattung.

 

Weiter Kosten entstehen, wenn die Angehörigen nicht ein  Reihenendgrab wählen, sondern eine Erdwahlgrabbestattung. Hier können mehrere Angehörige gemeinsam beigesetzt werden. Die Entwicklung durch das entfallende Bestattungsgeld zeigt, dass sich mittlerweile viele Menschen auch auf Gemeinschaftsgrabfeldern bestatten lassen, die alle von Grab selber bis zum Grabstein einheitlich gestaltet sind.

 

Durch die unterschiedlich Gebühren, die von den Kommunen erhoben werden, ziehen viele Angehörige sogar die Konsequenz einer Bestattung außerhalb des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. In einem Vergleich, der in den Ruhrgebietsstädten Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck durchgeführt wurde, zeigen sich z. B. bei der Erdwahlgrabbestattung Unterschiede von rund 2.000 Euro in Gladbeck bis zu 2.800 Euro in Gelsenkirchen. Selbst bei der anonymen Erdbestattung sind die Unterschiede erheblich. Diese schwanken zwischen ca. 1.600 Euro in Gladbeck bis ca. 2.500 Euro in Gelsenkirchen.

 

Die Folge daraus ist: Für die letzte Ruhestätte wird in manchen Fällen mittlerweile die Kommune ausgewählt, die die günstigsten Friedhofsgebühren bietet. Durch diese Wahl sparen die Angehörigen erhebliche Kosten, vermutlich liegt dieses aber nicht immer in der Vorstellung des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten.

 

Eine Sterbegeldversicherung bietet hier die Möglichkeit, ohne finanzielle Überlegungen die Wünsche des Verstorbenen umzusetzen und eine Bestattung zu gewährleisten, die auch wirklich als letzte Ruhestätte auch für die Angehörigen tragbar ist.

 

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