Archive for the 'Unfallversicherung' Category
Private Unfallversicherung für Kinder besonders wichtig
Wer bisher dachte, dass der gesetzliche Unfallschutz und die zusätzlichen Leistungen aus der Krankenkasse ausreichen, um Kinder vollständig abzusichern, der irrt sich gewaltig.
Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die auf direktem Weg zur Schule oder von der Schule zurück bzw. auf dem Schulhof oder während der Unterrichtszeit geschehen. Passiert beim Spielen außerhalb dieser Zeiten etwas, kann nur eine private Unfallversicherung in Leistung gehen.
Diese ist weltweit gültig und bietet eine komplette Absicherung. Die meisten Versicherer haben Produkte zum Unfallschutz im Angebot, die speziell auf die Absicherung von Kindern zugeschnitten sind. Dabei sind die Versicherungssumme und alle Zusatzkomponenten sehr variabel. Dementsprechend variieren auch die Beiträge.
Einige Anbieter haben attraktive, zusätzliche Leistungen in ihre Produkte eingebettet. So können zum Beispiel auch Leistungen im Krankheitsfall erbracht werden oder besondere Konditionen für den Fall einer Invalidität vereinbart werden.
Es existieren sehr viele Versicherer am Markt. Mindestens ebenso viele verschiedene Versicherungsprodukte existieren im Bereich der privaten Unfallversicherung für Kinder. Einige Produkte kombinieren den Unfallschutz mit einer Geldanlage, indem sie eine Beitragsrückerstattung mit Gewinnbeteiligung nach Ablauf des Versicherungszeitraums gewähren. So schlagen Eltern gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.
Die Kinder sind mit einer geringen monatlichen Beitragszahlung vollständig unfallversichert. Und gleichzeitig sparen die Eltern einen Teil der monatlichen Beiträge bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder für die Kinder an.
No commentsVersicherung für Kinder: Gesetzlich unzureichend
Es ist soweit: Die Einschulungen haben wieder begonnen. Neben all dem Stolz über ihr Kind sollten Eltern auch überlegen, wie es versichert ist, wenn es einen Unfall auf dem Schulweg gibt. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert das Kind unzureichend ab. Der Bund der Versicherten (BdV) warnt davor, sich auf die gesetzliche Unfallversicherung zu verlassen. Sie greift ausschließlich auf dem direkten Schulweg und zurück nach Hause; nicht aber, wenn das Kind zwischendurch noch zum Imbiss geht.
In sehr geringem Maße sind Kinder auf dem Schulhof und in der Schule versichert. Der BdV weist weiter darauf hin, dass Unfälle in der Freizeit gar nicht abgedeckt sind. Ergänzend hilft eine private Unfallversicherung, die das Kind 24 Stunden am Tag überall in der Welt absichert. Das Kind sollte für mindestens 200.000 Euro abgesichert werden, was etwa neunzig Euro jährlich kostet. Ergänzend bietet sich zudem die Kinderinvaliditätsversicherung an: Neben Unfällen gibt es auch einen Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Auch wenn die Invalidität dauerhaft ausfällt springt die Versicherung mit einer Rente ein. Etwa elf Euro monatlich kostet eine Kapitalauszahlung von 100.000 Euro. Der Rundumschutz der Kinder endet bei den Eltern: Eine Risikolebensversicherung, die beim Tod der Eltern die Hinterbliebenen und damit die Kinder versorgt, empfiehlt der BdV.
No commentsVersicherung sieht Sehnenriss als Unfall
Versicherungsrechtlich gilt ein Sehnenriss als Unfall, wie das Landgericht Dortmund entschieden hat, als ein Badmintonspieler gegen seine Versicherung klagte, wie die Deutsche Anwaltsauskunft mitteilt. Konkret ist dem Hobbysportler die Achillessehne am rechten Fuß gerissen, als er Badminton spielen wollte.
Daraufhin wurde Invalidität von einem Gutachter festgestellt, aber die Versicherung wollte einen Unfall nicht anerkennen. Das Landgericht Dortmund verwies auf die “Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen” der Deutschen Versicherungswirtschaft, um die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro wegen Teilinvalidität zu verpflichten. Die Versicherungsbedingungen gelten natürlich auch für die Versicherung des Verunfallten, sodass ein Unfall dann vorliegt, wenn ein Gelenk verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen sind, wenn erhöhte Kraftanstrengung aufgebracht wird.
Darauf beriefen sich die Richter bei ihrer Entscheidung. Wenn beim Sport besondere Anstrengungen – die bekanntlich nun mal anfallen – aufgewendet werden müssen und es kommt zu Sportverletzungen, so gelten diese als Unfall bei der Versicherung, weil Sport die herkömmliche Anstrengung bei normaler körperlicher Bewegung übersteigt. Die Deutsche Anwaltsauskunft geht sogar davon aus, dass Verletzungen, die aus dem Anspannen der Bizepssehnen etwa beim Sportkegeln oder beim 50 Meter Sprint entstehen, als Unfälle zu werten sind, die die Unfallversicherung dann zu tragen hat. Eine wichtige Information, die Hobbysportlern bei Invalididtät wirklich weiterhelfen kann.
No commentsFerienjobs und Praktika durch gesetzliche Unfallversicherung abgesichert
Jedes Jahr zur Ferienzeit bemühen sich zahlreiche Schüler und Studenten um Ferienjobs oder Praktika in den verschiedensten Bereichen. Doch viele von ihnen sind über den gesetzlichen Unfallschutz kaum oder gar nicht informiert. Oft wird einfach nicht daran gedacht, wie schnell eigentlich ein Arbeitsunfall passieren kann. Im Falle eines Falles ist die betroffene Person durch den Arbeitgeber über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Arbeitnehmer zahlt hierfür keinerlei Beiträge, erhält aber den vollen Versicherungsschutz. Dieser gilt für alle Arbeitsunfälle und Wegeunfälle gleichermaßen. Sobald der Arbeitnehmer die eigene Wohnung verlässt, um zur Arbeit zu gehen, greift der Versicherungsschutz.
Er erlischt erst in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer nach der Arbeit wieder zuhause angekommen ist. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sämtliche anfallenden Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Auch Lohnersatzleistungen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung geleistet. Handelt es sich um eine schwerere Verletzung mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung, tritt auch eine entsprechende Rentenzahlung in Kraft. Wird die betroffene Person durch einen solchen Unfall zum Pflegefall, werden auch alle anfallenden Pflegekosten übernommen. Damit sind Schüler und Studenten im Praktikum oder Ferienjob vollständig abgesichert. Es spielt keine Rolle, wie lange das Beschäftigungsverhältnis andauert. Allerdings ist die Sachlage im Falle eines Auslandspraktikums nicht ganz so einfach. Ist ein solches Praktikum angedacht, sollte die betreffende Person unbedingt im Vorfeld genaue Informationen zum Versicherungsschutz in dem entsprechenden Land einholen. Ist dort keine gesetzliche Unfallversicherung in der Form vorhanden, wie sie hier bekannt ist, wird der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig.
No commentsPraktikum und Ferienjob: Unfallversicherung abschließen
Gerade zu den kommenden Ferienzeiten arbeiten viele Schüler und Studenten – und sollten nicht vergessen, dass sie während des Praktikums und Ferienjobs als normale Arbeitnehmer behandelt werden. Das bedeutet, die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wie aktuell die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz betonen. Die für die gesetzliche Unfallversicherung anfallenden Kosten werden ausschließlich vom Arbeitgeber selbst getragen.
Um zu erfahren, welche Unfallversicherung zuständig ist, sollte in der Personalabteilung nachfragen. Sobald der erste Arbeitstag angetreten ist, setzt der Schutz ein, und gilt für Minijobs genauso, wie für unbezahlte Praktika. Neben Arbeitsunfällen sind auch Wegeunfälle versichert, die auf dem direkten Weg zwischen Zuhause und Arbeitsplatz passieren. Die bei der Heilbehandlung entstandenen Kosten, die Rehabilitation und Lohnersatzleistungen werden im Falle eines Wege- oder Arbeitsunfalles von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Eine Praxisgebühr muss der Patient nicht zahlen und die Krankenversicherungskarte nicht vorlegen. Wird aus dem Unfall eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsunfähigkeit folgen, ist die Unfallversicherung auch für die Rentenzahlung und Zahlung von Pflegeleistungen zuständig. Achtung: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind oft unzureichend, weshalb eine Berufsunfähigkeit absolut wichtig ist. Weiter ist wichtig zu wissen, dass ein Ferienjob oder Praktikum im Ausland nicht per gesetzliche Unfallversicherung abgesichert werden; selbst wenn der Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist.
No commentsWie wird die Gruppen-Unfallversicherung besteuert?
Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil ausgesprochen, in dem es heißt, ausschließlich im Falle der Leistungserbringung dürften die Beiträge für die Gruppen-Unfallversicherung wie Arbeitslohn eingegliedert und besteuert werden. Das Urteil lässt sich unter dem Aktenzeichen VI R 9/05 nachlesen. Der konkrete Fall beschreibt einen Mann, der aus der von seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppen-Unfallversicherung 150.000 Euro Leistung erhielt. Das Finanzamt forderte die Versteuerung, denn der Betrag sei wie Arbeitslohn zu behandeln.
Gegen diese Argumentation sprach sich der Bundesfinanzhof aus. Die Leistungen seien dem Arbeitnehmer zugegangen, die Beiträge habe der Arbeitgeber einbezahlt, weshalb man die Leistung nicht mit Lohnzahlung gleichsetzen könne. Lediglich die Beitragszahlung sei zu versteuern, nicht aber die Leistung. Dies sei allerdings nur dann der Fall, wenn die Leistung zur Auszahlung käme. Der Arbeitnehmer hatte keinen Rechtsanspruch auf die Leistung. Nur dann hätte es einen wirtschaftlichen Vorteil für den Arbeitnehmer gegeben, wenn der Arbeitgeber die Beiträge einzahlt und dieser die Versicherungsleistungen ausbezahlt bekäme.
Die Besteuerung kann also nur auf die Beiträge stattfinden – dies aber auch nur zu 50 Prozent, denn der Bundesfinanzhof sieht eine Hälfte für private, die andere für berufliche Risiken. Der Arbeitgeber darf somit einen Teil der Beiträge, auf die Steuern anfallen, als Werbungskosten einordnen und steuerlich geltend machen.
No commentsAb bestimmter Promille-Grenze keine Unfallversicherung
Das Oberlandesgericht Dresden hat aktuell ein Urteil gefällt, welches besagt, dass die private Unfallversicherung ab einer bestimmten Promillegrenze nicht mehr zu zahlen hat. Unter dem Aktenzeichen 4 U 1097/08 kann der Verbraucher nachlesen, dass man, wenn man ab 2,34 Promille einen Unfall erleidet, mit keiner Leistung aus der privaten Unfallversicherung rechnen kann.
Die Richter des Oberlandesgerichtes Dresden begründeten, dass eine Bewusstseinsstörung auf Alkoholbasis vorläge, sodass nicht einmal ein Fußgänger bewusst entscheiden kann. Somit sei ein Fußgänger vom Schutz aus der Versicherung gänzlich ausgeschlossen. Auf Grundlage des folgenden Falles konnte das Oberlandesgericht in Dresden zu diesem Urteil kommen: Ein Mann, der einen Blutalkoholspiegel von 2,34 Promille aufwies, stürzte ob dieser Trunkenheit und der damit verbundenen Bewusstseinsstörung eine Treppe hinunter. Als dieser Versicherte die private Unfallversicherung informierte, verweigerte selbige die Leistung mit der Begründung, in diesem Falle bestünde kein Versicherungsschutz. Die Richter sahen dies genauso, wie das Versicherungsunternehmen, sodass der Versicherungsnehmer für die entstandenen Kosten selbst aufzukommen hatte. Übrigens: Alljährlich wird bekannter Maßen der Bußgeldkatalog generell etwas verändert. Als Verkehrsteilnehmer – dem sollten sich auch Fußgänger bewusst sein – gelten nicht nur Autofahrer, sondern eben auch Fußgänger, Radfahrer, Inline-Skater und andere. Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer jedweder Art müssen seit Beginn 2009 wieder mit erhöhten Bußgeldern rechnen.
No commentsUnfallversicherung für Familienmitglieder
Es ereignete sich, dass ein Mann seiner Tochter samt Familie half, ihr Haus fertigzustellen, wobei der Mann einen Unfall erlitt. Als er von der Leiter stürzte, holte er sich eine Beckenringfraktur, woraufhin seine Frau die Versicherung der Tochter davon unterrichtete. Selbige verweigerte die Leistung mit der Begründung, der Vater sei nicht offiziell beschäftigt, nicht einmal Hilfsarbeiter, Gefälligkeitsschäden würden von der Versicherung nicht übernommen. Die Richter des Düsseldorfer Sozialgerichtes konnten den Argumenten der gesetzlichen Unfallversicherung nur zustimmen, denn lediglich, wenn die Tätigkeit des Mannes einem fremden Unternehmen zugute käme, wäre die gesetzliche Unfallversicherung eingesprungen. Weiterhin muss ein Beschäftigungsverhältnis bestehen und der Mann müsste auf die Anweisungen eines Unternehmens gehört haben, um die Versicherung zu beanspruchen. Weil die beiden verwandt sind, ist eine Gefälligkeit anzunehmen, kein Arbeitsunfall – und Gefälligkeitsschäden trägt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Somit ist ein Familienangehöriger, der innert der Familie beim Hausbau unterstützt, nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Nachzulesen ist das Urteil unter dem Aktenzeichen S 6 U 119/06. Hier kann man auch nachlesen, dass die gesetzliche Unfallversicherung unter bestimmten Umständen auch in diesem Falle ihre Leistungen zu erbringen hat, allerdings darf die Arbeit nicht über das verwandtschaftliche Verhältnis gehen, sondern man müsse den Verwandten für den Hausbau anstellen.
No commentsWie regelt sich die Unfallversicherung in der Probezeit?
Die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hat aktuell bestätigt, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch für jene Menschen einspringt, die gerade eine neue Stelle angetreten, also noch in der Probezeit sind. Entstehen Kosten für die Krankenbehandlung an sich, für die Rehabilitation oder für Verletztenrente, so wird die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft dafür natürlich aufkommen, wenn sich Unfälle oder Verletzungen in der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg ereignen. Nachdem die Probezeit hierzulande Gang und Gäbe ist, muss der Arbeitnehmer währenddessen natürlich auch abgesichert sein. Allerdings ist es eben von äußerster Wichtigkeit für die gesetzliche Unfallversicherung, ob die Probezeit in einem Vertrag geregelt wurde oder aber ob es sich um eine Probearbeit ohne vertragliche Vereinbarung handelt. Tritt der zweite Fall ein, so ist der mögliche neue Arbeitnehmer nämlich nur dann in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, wenn es sich um eine Probearbeit im Zuge der von der Arbeitsagentur empfohlenen Maßnahme ‚Trainingsmaßnahme zur Erprobung‘ handelt. Eine reine Probearbeit, die nicht vertraglich vereinbart wurde, kann nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sein. Sämtliche Probearbeiten, so empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit, sollten also mit selbiger abgesprochen und vertraglich geregelt sein, damit der Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle eines Unfalls nicht verloren geht.
No commentsPsychonomics-Studie zur privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung wurde von 31 Prozent der Bundesbürger abgeschlossen, berichtet die neue Psychonomics-Studie ‚Private Unfallversicherung‘. Mit dem Hintergrund, finanzielle Schäden bei einem Unfall abzufangen, unterscheidet sich der Abschluss dieser Assekuranz nach dem Verdienst der Bundesbürger: Bei Verdiensten bis zu 1.250 Euro monatlich entscheidet sich jeder siebte Bundesbürger für die private Unfallversicherung; bei der Gruppe zwischen 1.251 bis 2.500 Euro ist es jeder Vierte und bei einem Einkommen ab 2.501 Euro haben über 40 Prozent die Unfallversicherung abgeschlossen.
Die Studie zeigt weiterhin auf, dass ein größerer Haushalt dafür sorgt, dass die private Unfallversicherung öfter abgeschlossen wird. Leben in den Haushalten sogar Kinder, werden wesentlich mehr Unfallversicherungen abgeschlossen, als in kinderlosen Haushalten. Außerdem wird die private Unfallversicherung häufiger abgeschlossen, je älter die Personen werden, allerdings nimmt dieser Trend ab 60 Jahren wieder ab. Über 20 Prozent der Unfallversicherten haben ihre Versicherung bei der Allianz abgeschlossen.
Die HUK-Coburg und die Hamburg-Mannheimer belegen den zweiten und dritten Platz mit jeweils etwa fünf Prozent Marktanteil. Die R+V versichert auf dem vierten Platz jeden 23. Bundesbürger mit einer Unfallversicherung und die DEVK teilt sich mit der Provinzial den fünften Platz. 6.000 Verbraucher nahmen an dieser Psychonomics-Studie teil, was sie zu einer repräsentativen Umfrage werden lässt.
Vergleichsrechner zur Unfallversicherung
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