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Unfallversicherung – Für einen Unfall richtig vorsorgen
Unfälle passieren häufig während der Arbeit, nicht nur bei Jobs mit hohem Risikopotential. Zur Arbeit zählt auch die Fahrt vom und zum Arbeitsplatz, die für Autofahrer und Radnutzer oft gefährlich ist. Allerdings hat man auch viele Unfallrisiken im Privatbereich, die durch eine zusätzliche private Unfallversicherung abgedeckt werden können.
Wer in Deutschland einen Unfall während der Arbeit hat, der ist im Regelfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Arbeitgeber eine verpflichtende Sozialversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zielen zunächst darauf ab, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Tritt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ein, dann ist auch ein Rentenbezug über die Unfallversicherung vorstellbar.
Doch was genau ist ein Unfall? Ein Unfall liegt nach § 178 Versicherungsvertragsgesetz vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Durch Tätigkeiten außerhalb und innerhalb der Arbeit sind solche Unfälle jederzeit vorstellbar und deshalb ist eine gute Unfallversicherung hilfreich.
Es gibt einige Dinge, die Verbraucher bei einer privaten Unfallversicherung beachten sollten. So sollte man keinesfalls Vorerkrankungen verschweigen, wenn man eine Unfallversicherung abschließt. Dies gilt genauso, wie bei der Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen, weil durch fehlerhafte Angaben später der Versicherungsschutz riskiert wird. Die Vorerkrankung kann auch für einen Unfall relevant werden, weil ohne die Vorerkrankung möglicherweise ein geringerer Invaliditätsgrad entstehen würde.
Interessant ist für manche Verbraucher eine Unfallversicherung mit Beitrags- oder Prämienrückgewähr. Es handelt sich hierbei aber meist um eine Variante von Lebensversicherung.
No commentsSchwerwiegende Gartenunfälle
Das Gärtnern gehört zu den wohl schönsten und gesündesten Hobbys. Für jährlich tausende Gartenfreunde endet dieses Hobby aber im Krankenhaus.
Einmal wird der Gartenschlauch zur Stolperfalle, dann erwischt die Baumschere statt des Astes einen Finger, ein andermal muss der Kopf als Prellbock für den Stiel des Gartenrechens herhalten: Kleine Missgeschicke wie diese sind schon jedem Hobbygärtner passiert.
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Knapp die Hälfte der Deutschen widmet sich mehr oder weniger intensiv der Gartenarbeit, und die meisten Blessuren verlaufen glimpflich. Doch für viele endet das Freizeitvergnügen im Krankenbett, nach Stürzen von der Leiter oft auch im Rollstuhl. Männer sind laut Expertenuntersuchungen wesentlich öfter betroffen als Frauen, weil sie meist die gefährlicheren Tätigkeiten übernehmen.
Viele Opfer sind doppelt gestraft, wenn sie keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Denn von der gesetzlichen Unfallversicherung erhält man überhaupt keine Leistung, die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Freizeitunfällen nur die Behandlungskosten. Wenn über diese Basisleistung hinausgehende Kosten anfallen, müssen sie – sofern man nicht zusätzlich privat unfallversichert ist – aus der eigenen Tasche finanziert werden. Besonders schlimm trifft es Personen, die nach einem Freizeitunfall für immer invalide bleiben, denn für sie steht möglicherweise die finanzielle Existenz auf dem Spiel. Unfälle sind oft mit enormen Folgekosten verbunden – zum Beispiel für behindertengerechte Umbauarbeiten in der Wohnung, Rehabilitationsmaßnahmen etc.
Die Frage ist, ob man sich diese Ausgaben auch nach einem Jobverlust noch leisten kann. Deshalb sollte man beim Abschluss einer Unfallversicherung darauf achten, dass man im Ernstfall auch eine ausreichend hohe Kapitalleistung und eine monatliche Invaliditätsrente erhält. Ebenfalls empfehlenswert zur Abfederung finanzieller Krisen: eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit in die Bresche springt.
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No commentsDie private Unfallversicherung
Wie bei der privaten Krankenkasse und der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet man grundsätzlich auch zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche überwiegend von Berufsgenossenschaften oder Gemeindeverbänden getragen wird. Der Geltungsbereich gilt für die berufliche Tätigkeit und den Weg von und zur Arbeit, nicht für Unfälle im Ausland oder während der Freizeit.
Somit sind allgemein versicherungspflichtige Personen solche, welche in einem Arbeits,- Dienst, -oder Ausbildungsverhältnisverhältnis stehen. Selbstständige, die diese Risiken in aller Regel in Kombination mit der Privaten Krankenversicherung oder einer anderen Privatversicherung abgedeckt haben, genießen diesen gesetzlich verankerten Schutz nicht. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung werden Leistungen erst nach einer Erwerbsunfähigkeits-Minderung um 20 Prozent ausbezahlt.
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Der Hinterbliebenenschutz im Todesfall wird zu einem Verhältnis von einem Siebtel der geltenden Bezugsgrößen zum Todeszeitpunkt ausbezahlt. Bei der privaten Unfallversicherung können vom Kunden natürlich im Rahmen der Vertragsfreiheit Zusatzabsicherungen gebucht werden. Hier spielen Ort und Tätigkeit keine Rolle. Diese Versicherungsform ist offen für alle und eignet sich für Personen wie Selbstständige oder Hausfrauen, welche nicht gesetzlich versichert sind.
Besonders bei der privaten Unfallversicherung ist es wie bei der privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, sich gut im Internet vorab zu informieren und anschließend beraten zu lassen um die optimale Versicherungsleistung im richtigen Preis-/Leistungsverhältnis für sich zu finden. Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
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No commentsWer Risiken eingeht, muss gut versichert sein.
Wer in seiner Freizeit viel Sport treibt, der ist auch eher in Gefahr, einen Unfall zu haben. Und je extremer die betriebene Sportart ist, desto höher ist natürlich auch das Unfallrisiko. 70 Prozent der registrierten Sportunfälle entfallen auf Breitensportarten wie Fußball, Radfahren, Skifahren oder Wandern. Bei Extremsportarten wie Bungee-Jumping, Fallschirmspringen oder diversen Motorsportarten steigt die Unfallgefahr für den Sportler um ein Vielfaches.
Doch egal, ob man nun Fußball spielt oder Fallschirm springt – eine Unfallversicherung sollte jeder abschließen, der Sport betreibt. Auch wenn man nicht damit rechnet, kann ganz schnell ein Unfall passieren und dann ist man froh, wenn man finanziell abgesichert ist. Die Unfallversicherung übernimmt nicht nur die Heilungskosten, sondern schützt auch vor wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Für Extremsportler reicht eine normale private Unfallversicherung allerdings oft nicht aus. Wer „Wagnisse“, wie es im Unfallversicherungsgesetz heißt, eingeht, riskiert eine 50-prozentige Kürzung der Geldleistungen. Zu den „Wagnissen“ zählt etwa die Teilnahme an Motocross-Veranstaltungen, Boxwettkämpfen, an Abfahrtsrennen auf Mountainbikes oder Rollbrettern, an Geschwindigkeitsrekordfahrten auf Skiern oder das Tauchen in über 40 Metern Tiefe.
Bergsteiger, Kletterer oder Gleitschirmflieger riskieren ebenfalls eine 50-prozentige Leistungskürzung, wenn sie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen in „schwerwiegender Weise“ missachten. Wer zu sportlichem Übermut neigt, sollte sich daher lieber um einen zusätzlichen Unfallversicherungsschutz kümmern.
Außerdem ist für Sportler der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung absolut empfehlenswert. Diese steht für Schäden gerade, die sie gegenüber Dritten anrichten können. Fehlt ein solcher Versicherungsschutz, kann dies den Unfallverursacher in den Ruin treiben. Denn Operations- und Rehabilitationskosten, womöglich auch noch ein längerer Erwerbsausfall des Opfers gehen meist ins Geld.
No commentsGesetzliche Unfallversicherung greift auch bei Nachbarschaftshilfe
Wenn Nachbarschaftshilfen über den Rahmen alltäglicher Gefälligkeiten hinausgehen und von wirtschaftlichem Wert sind, dann fallen sie unter den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit steht also nicht nur ein Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch derjenige, der beschäftigungsähnlich handelt. Diese Entscheidung traf jetzt das Bayerische Landessozialgerichts.
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In dem vom Gericht verhandelten Fall hatte ein Ruheständler ein zur Dachrenovierung aufgestelltes „Blitzgerüst“ genutzt, um in Nachbarschaftshilfe den Giebel der Doppelhaushälfte seines Nachbarn zu streichen. Für Arbeiten dieser Art war das Gerüst nicht geeignet, es stürzte um und der Ruheständler erlitt tödliche Verletzungen. Seine Witwe machte gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend, ihr Ehemann sei für den Nachbarn „wie ein Beschäftigter“ tätig gewesen und habe damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden. Die Berufsgenossenschaft verweigerte allerdings sämtliche Witwenleistungen, u.a. weil das einheitliche Erscheinungsbild der Doppelhäuser dem eigenen Interesse des Verunfallten entsprochen habe. Auch habe nur eine alltägliche Gefälligkeit vorgelegen.
Zu Unrecht entschied jetzt das Bayerische Landessozialgericht. Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht nicht ein Beschäftigter, sondern auch derjenige, der beschäftigungsähnlich handelt. Dann ist das Haftungsrisiko dem nutznießenden Unternehmen zuzurechnen. Dies war hier der Fall, weil der Verunfallte mit seinem Fachkönnen und entsprechend dem Willen des Nachbarn umfangreichere Malerarbeiten von wirtschaftlichem Wert erbracht hatte.
Der Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst also auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Arbeiten von Wert. Das setzt voraus, dass die Arbeiten über alltägliche Gefälligkeiten hinausgehen. Die Kehrseite: Liegt ein gesetzlich versicherter Unfall vor, sind weitere Haftungsansprüche gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Von ihm Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern ist dann nicht möglich.
No commentsPrivate Unfallversicherung für Kinder besonders wichtig
Wer bisher dachte, dass der gesetzliche Unfallschutz und die zusätzlichen Leistungen aus der Krankenkasse ausreichen, um Kinder vollständig abzusichern, der irrt sich gewaltig.
Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die auf direktem Weg zur Schule oder von der Schule zurück bzw. auf dem Schulhof oder während der Unterrichtszeit geschehen. Passiert beim Spielen außerhalb dieser Zeiten etwas, kann nur eine private Unfallversicherung in Leistung gehen.
Diese ist weltweit gültig und bietet eine komplette Absicherung. Die meisten Versicherer haben Produkte zum Unfallschutz im Angebot, die speziell auf die Absicherung von Kindern zugeschnitten sind. Dabei sind die Versicherungssumme und alle Zusatzkomponenten sehr variabel. Dementsprechend variieren auch die Beiträge.
Einige Anbieter haben attraktive, zusätzliche Leistungen in ihre Produkte eingebettet. So können zum Beispiel auch Leistungen im Krankheitsfall erbracht werden oder besondere Konditionen für den Fall einer Invalidität vereinbart werden.
Es existieren sehr viele Versicherer am Markt. Mindestens ebenso viele verschiedene Versicherungsprodukte existieren im Bereich der privaten Unfallversicherung für Kinder. Einige Produkte kombinieren den Unfallschutz mit einer Geldanlage, indem sie eine Beitragsrückerstattung mit Gewinnbeteiligung nach Ablauf des Versicherungszeitraums gewähren. So schlagen Eltern gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.
Die Kinder sind mit einer geringen monatlichen Beitragszahlung vollständig unfallversichert. Und gleichzeitig sparen die Eltern einen Teil der monatlichen Beiträge bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder für die Kinder an.
No commentsVersicherung für Kinder: Gesetzlich unzureichend
Es ist soweit: Die Einschulungen haben wieder begonnen. Neben all dem Stolz über ihr Kind sollten Eltern auch überlegen, wie es versichert ist, wenn es einen Unfall auf dem Schulweg gibt. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert das Kind unzureichend ab. Der Bund der Versicherten (BdV) warnt davor, sich auf die gesetzliche Unfallversicherung zu verlassen. Sie greift ausschließlich auf dem direkten Schulweg und zurück nach Hause; nicht aber, wenn das Kind zwischendurch noch zum Imbiss geht.
In sehr geringem Maße sind Kinder auf dem Schulhof und in der Schule versichert. Der BdV weist weiter darauf hin, dass Unfälle in der Freizeit gar nicht abgedeckt sind. Ergänzend hilft eine private Unfallversicherung, die das Kind 24 Stunden am Tag überall in der Welt absichert. Das Kind sollte für mindestens 200.000 Euro abgesichert werden, was etwa neunzig Euro jährlich kostet. Ergänzend bietet sich zudem die Kinderinvaliditätsversicherung an: Neben Unfällen gibt es auch einen Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Auch wenn die Invalidität dauerhaft ausfällt springt die Versicherung mit einer Rente ein. Etwa elf Euro monatlich kostet eine Kapitalauszahlung von 100.000 Euro. Der Rundumschutz der Kinder endet bei den Eltern: Eine Risikolebensversicherung, die beim Tod der Eltern die Hinterbliebenen und damit die Kinder versorgt, empfiehlt der BdV.
No commentsVersicherung sieht Sehnenriss als Unfall
Versicherungsrechtlich gilt ein Sehnenriss als Unfall, wie das Landgericht Dortmund entschieden hat, als ein Badmintonspieler gegen seine Versicherung klagte, wie die Deutsche Anwaltsauskunft mitteilt. Konkret ist dem Hobbysportler die Achillessehne am rechten Fuß gerissen, als er Badminton spielen wollte.
Daraufhin wurde Invalidität von einem Gutachter festgestellt, aber die Versicherung wollte einen Unfall nicht anerkennen. Das Landgericht Dortmund verwies auf die “Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen” der Deutschen Versicherungswirtschaft, um die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro wegen Teilinvalidität zu verpflichten. Die Versicherungsbedingungen gelten natürlich auch für die Versicherung des Verunfallten, sodass ein Unfall dann vorliegt, wenn ein Gelenk verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen sind, wenn erhöhte Kraftanstrengung aufgebracht wird.
Darauf beriefen sich die Richter bei ihrer Entscheidung. Wenn beim Sport besondere Anstrengungen – die bekanntlich nun mal anfallen – aufgewendet werden müssen und es kommt zu Sportverletzungen, so gelten diese als Unfall bei der Versicherung, weil Sport die herkömmliche Anstrengung bei normaler körperlicher Bewegung übersteigt. Die Deutsche Anwaltsauskunft geht sogar davon aus, dass Verletzungen, die aus dem Anspannen der Bizepssehnen etwa beim Sportkegeln oder beim 50 Meter Sprint entstehen, als Unfälle zu werten sind, die die Unfallversicherung dann zu tragen hat. Eine wichtige Information, die Hobbysportlern bei Invalididtät wirklich weiterhelfen kann.
No commentsFerienjobs und Praktika durch gesetzliche Unfallversicherung abgesichert
Jedes Jahr zur Ferienzeit bemühen sich zahlreiche Schüler und Studenten um Ferienjobs oder Praktika in den verschiedensten Bereichen. Doch viele von ihnen sind über den gesetzlichen Unfallschutz kaum oder gar nicht informiert. Oft wird einfach nicht daran gedacht, wie schnell eigentlich ein Arbeitsunfall passieren kann. Im Falle eines Falles ist die betroffene Person durch den Arbeitgeber über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Arbeitnehmer zahlt hierfür keinerlei Beiträge, erhält aber den vollen Versicherungsschutz. Dieser gilt für alle Arbeitsunfälle und Wegeunfälle gleichermaßen. Sobald der Arbeitnehmer die eigene Wohnung verlässt, um zur Arbeit zu gehen, greift der Versicherungsschutz.
Er erlischt erst in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer nach der Arbeit wieder zuhause angekommen ist. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sämtliche anfallenden Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Auch Lohnersatzleistungen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung geleistet. Handelt es sich um eine schwerere Verletzung mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung, tritt auch eine entsprechende Rentenzahlung in Kraft. Wird die betroffene Person durch einen solchen Unfall zum Pflegefall, werden auch alle anfallenden Pflegekosten übernommen. Damit sind Schüler und Studenten im Praktikum oder Ferienjob vollständig abgesichert. Es spielt keine Rolle, wie lange das Beschäftigungsverhältnis andauert. Allerdings ist die Sachlage im Falle eines Auslandspraktikums nicht ganz so einfach. Ist ein solches Praktikum angedacht, sollte die betreffende Person unbedingt im Vorfeld genaue Informationen zum Versicherungsschutz in dem entsprechenden Land einholen. Ist dort keine gesetzliche Unfallversicherung in der Form vorhanden, wie sie hier bekannt ist, wird der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig.
No commentsPraktikum und Ferienjob: Unfallversicherung abschließen
Gerade zu den kommenden Ferienzeiten arbeiten viele Schüler und Studenten – und sollten nicht vergessen, dass sie während des Praktikums und Ferienjobs als normale Arbeitnehmer behandelt werden. Das bedeutet, die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wie aktuell die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz betonen. Die für die gesetzliche Unfallversicherung anfallenden Kosten werden ausschließlich vom Arbeitgeber selbst getragen.
Um zu erfahren, welche Unfallversicherung zuständig ist, sollte in der Personalabteilung nachfragen. Sobald der erste Arbeitstag angetreten ist, setzt der Schutz ein, und gilt für Minijobs genauso, wie für unbezahlte Praktika. Neben Arbeitsunfällen sind auch Wegeunfälle versichert, die auf dem direkten Weg zwischen Zuhause und Arbeitsplatz passieren. Die bei der Heilbehandlung entstandenen Kosten, die Rehabilitation und Lohnersatzleistungen werden im Falle eines Wege- oder Arbeitsunfalles von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Eine Praxisgebühr muss der Patient nicht zahlen und die Krankenversicherungskarte nicht vorlegen. Wird aus dem Unfall eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsunfähigkeit folgen, ist die Unfallversicherung auch für die Rentenzahlung und Zahlung von Pflegeleistungen zuständig. Achtung: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind oft unzureichend, weshalb eine Berufsunfähigkeit absolut wichtig ist. Weiter ist wichtig zu wissen, dass ein Ferienjob oder Praktikum im Ausland nicht per gesetzliche Unfallversicherung abgesichert werden; selbst wenn der Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist.
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