Archive for the 'Versicherungs News' Category
Herbstzeit – Laternenzeit
Laternenumzüge haben derzeit Hochsaison. Die Kleinen lieben es, in der Dunkelheit mit ihren bunten, leuchtenden Laternen durch die Straßen zu ziehen. Doch kaum jemand macht sich Gedanken um den Versicherungsschutz während eines großen Laternenumzugs.
Dabei gibt es Einiges zu beachten. Von Kindergarten oder Schule organisierte Laternenumzüge sichern die teilnehmenden Kinder des Kindergartens oder der Schule und alle beauftragten Helfer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ab.
Abgesichert sind auch die Wege zum Laternenumzug und der anschließende Weg nach Hause. Fremde Kinder und Eltern, die am Laternenumzug teilnehmen, tragen das Risiko eventuell eintretender Unfälle selbst. Sollte es zu einem Unfall kommen, greift in solchen Fällen die private Unfallversicherung des Einzelnen.
Um das Unfallrisiko zu verringern, sollten einige wichtige Faktoren berücksichtigt werden. In der dunklen Jahreszeit sollten die Eltern auf helle Kleidung achten und diese mit Reflektoren versehen. Nur so sind die Kleinen für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer schon von weitem deutlich sichtbar. Zwischen den Reflektoren gibt es allerdings enorme Unterschiede. Als besonders hell strahlend sind weiße und silberne Reflektoren zu empfehlen. Die Auswahl der Reflektoren ist riesig.
Es gibt sie als Anhänger in lustigen Formen oder als Klettbänder. Damit sind sie sehr flexibel einsetzbar. Auch Rucksäcke und Taschen können damit verziert werden. Diese Maßnahme ist sehr effektiv und verringert das Unfallrisiko besonders in der dunklen Jahreszeit enorm.
No commentsUnfallschutz für die Generation 50+
Auf die speziellen Bedürfnisse der Generation 50+ ist ein neues Produkt der Zurich Gruppe Deutschland zugeschnitten. Die Unfallversicherung deckt auch alterstypische Verletzungen vollständig ab. Damit wäre auch ein Oberschenkelhalsbruch im Leistungspaket inbegriffen. Zur allgemeinen Unfallversicherung gehört auch ein umfassendes Assistance-Paket, das viele zusätzliche Serviceleistungen beinhaltet.
Die Versorgung des Versicherungsnehmers nach einem Unfall steht bei diesem Versicherer im Vordergrund. So wird beispielsweise die tägliche Ernährung durch einen Menüservice abgesichert, sollte sich der Versicherungsnehmer nach dem Unfall nicht selbst versorgen können. Auch Einkäufe werden organisiert.
Damit erhalten die Versicherungsnehmer der Generation 50+ mit diesem Versicherungsprodukt einige interessante Zusatzleistungen, die in einer einfachen Unfallversicherung kaum oder gar nicht zu finden sind. Außerdem werden Leistungen bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent gewährt.
Ein weiteres, außergewöhnliches Extra der Zurich Gruppe ist die kontinuierlich wiederkehrende, lebenslange Zahlung der Invaliditätssumme. Diese wird entweder alle 10 oder alle 18 Jahre ausgezahlt, je nach Vereinbarung. Damit erhält der Versicherungsnehmer eine lebenslange Absicherung im Falle einer Invalidität.
Die Zurich Gruppe hat rechtzeitig den Bedarf der Generation 50+ erkannt. Speziell zugeschnittene Produkte für diese Altersgruppe werden gebraucht und sind absolut gefragt. Auch andere Anbieter haben bereits Versicherungsprodukte für die Generation 50+ entwickelt. Der Unfallschutz der Zurich Gruppe ist jedoch derzeit einzigartig am Markt.
No commentsSo wird die BahnCard zur Kreditkarte
Die Besitzer einer BahnCard können diese in eine MasterCard-Kreditkarte umwandeln lassen. Die Jahresgebühr für die Basisvariante liegt bei 19 Euro. Es ist auch eine Premium-Variante erhältlich. Diese schlägt mit 49 Euro jährlich zu Buche.
Allerdings sind auch Versicherungsleistungen inbegriffen. Wer jedoch die BahnCard 100 besitzt, erhält die Kreditkartenfunktion kostenlos dazu. Die Verzinsung für Kreditkartenguthaben liegt bei 0,75 Prozent. Für alle Umsätze, die mit dieser Kreditkarte getätigt werden, gibt es Punktegutschriften für das Bahn-Bonusprogramm. Die zusätzliche Kreditkartenfunktion kann auch gekündigt werden, wenn die BahnCard weiterhin genutzt werden soll.
Auch der jährliche Preis für die Basisvariante ist laut „Stiftung Warentest“ absolut akzeptabel. Das Abheben von Bargeld aus Guthaben ist weltweit kostenlos möglich. Aber dass die PIN 2 Euro kosten soll, ist eigentlich inakzeptabel. Wird die BahnCard gekündigt, entfällt die Kreditkartenfunktion ebenfalls komplett.
Mit der Kreditkartenzusatzfunktion hat sich die Bahn zwar eine nette Variante zur Aufwertung der BahnCard einfallen lassen. Doch diese scheint noch in einigen Punkten stark verbesserungswürdig. Wer sicher ist, die BahnCard langfristig zu nutzen, ist mit der Basisvariante sehr gut beraten. Doch der Nutzer sollte sich jederzeit darüber im Klaren sein, dass seine Kreditkarte eben nur so lange gilt, wie auch die BahnCard.
No commentsLange befürchtet und nun tatsächlich real – Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Hieß es noch vor Kurzem, dass eventuell in nächster Zeit Zusatzbeiträge von den Krankenkassen erhoben werden sollen, ist dies inzwischen von einer Kasse in die Tat umgesetzt worden. Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln, die GBK, hat sogar rückwirkend zum 1. 7. 2009 einen Zusatzbeitrag eingeführt. Dieser wurde bisher auf 8 Euro monatlich festgesetzt.
Damit entfällt eine Prüfung der Höhe des Einkommens des Versicherten. Wird jedoch ein höherer Zusatzbeitrag von einer Kasse gefordert, darf dieser ein Prozent des monatlichen Einkommens nicht überschreiten. Die GBK zählt um die 30.000 Mitglieder, die nun durch Einführen dieses Zusatzbeitrages zu den ersten Betroffenen des ganzen Landes gehören. Es ist mit höchster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln nur ein wenig schneller war als die anderen Kassen. Nach Meinung von Experten werden die nächsten Kassen, die ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge berechnen werden, auch nicht mehr lange auf sich warten lassen. Aber die betroffenen Mitglieder können sich trotzdem ein wenig Hoffnung bewahren. Schließlich ist auch die Zahlung einer Prämie an Mitglieder möglich.
Werden von der Kasse innerhalb eines Geschäftsjahres Überschüsse erwirtschaftet, so können diese in Form einer Prämienzahlung an die Mitglieder ausgezahlt werden. Man darf gespannt weiter verfolgen, in welche Richtung sich das Thema der Zusatzbeiträge weiter entwickeln wird und welche Kassen demnächst nachziehen werden.
No commentsMit gutem Beispiel voran: Prämienzahlung durch IKK Südwest, BKK ALP plus und hkk
Es klingt beinahe unwirklich: Die IKK Südwest, die BKK ALP plus und die hkk gewähren ihren Mitgliedern Prämienzahlungen. Geben die Kassen nicht alle finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds aus, können die Restbeträge an die Mitglieder in Form von Prämienzahlungen weitergeleitet werden. Die Kassen selbst können entscheiden, ob diese Prämienzahlungen Quartalsweise, halbjährlich oder jährlich gewährt werden. Bei der IKK Südwest ist die erste Abwicklung dieser Prämienzahlungen bereits erfolgt.
Bei den anderen beiden genannten Kassen hat man sich für eine halbjährliche oder rückwirkende jährliche Zahlung entschieden. Die Stiftung Warentest hat ausführlich über dieses Thema informiert. Dabei wurde auch erwähnt, dass nicht alle Mitglieder dieser Kassen in den Genuss der Prämienzahlungen kommen. Sowohl die IKK Südwest als auch die BKK ALP plus schließen ALG-II-Empfänger von der Prämienzahlung aus. Mitglieder, die ihre Beiträge nicht regelmäßig entrichten und mit ihren Beiträgen im Verzug sind, müssen ebenfalls darauf verzichten. Dies ist gesetzlich verankert. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Prämie in bestimmter Höhe.
Schließlich kann diese Jahr für Jahr variieren, da auch die Ausgaben der Kassen ständigen Schwankungen ausgesetzt sind. So ist es auch möglich, dass die Prämienzahlung wieder komplett entfällt. Ein Grund dafür könnten rasant ansteigende Mitgliederzahlen sein, die natürlich ebenso rasant ansteigende Kosten verursachen.
No commentsAlles aus einer Hand – „Versicherungskomplettpakete“
Zu viele verschiedene Einzelversicherungen sind für den Normalverbraucher kaum noch zu überblicken. Die Privathaushalte verfügen durchschnittlich über sechs verschiedene Policen, manche sogar über noch einige mehr. Kein Wunder, dass es da schwer fällt, den Überblick zu behalten. Unfall, Hausrat, Haftpflicht, Pflege, Rente, Kfz-Versicherung, BU und wie sie alle heißen.
Vielen Versicherungsnehmern wäre eine Rundum-Police wesentlich lieber. Damit wären sämtliche Kosten auf den ersten Blick überschaubar, der Kunde hätte nur noch einen einzigen Ansprechpartner für eventuelle Anliegen, und er wäre komplett abgesichert. Einige wenige Versicherer haben bereits die ersten Komplettpakete entwickelt. Experten gehen davon aus, dass der Trend absolut in Richtung Komplettabsicherung für Jung und Alt geht. Die Vorteile sowohl für Versicherer als auch Versicherungsnehmer liegen dabei klar auf der Hand. Die Versicherer würden den derzeitigen enormen Verwaltungsaufwand stark reduzieren können und die eigenen Kosten radikal senken. Die Versicherungsnehmer würden mit einem einzigen Abschluss einen Rundumschutz erhalten.
Die Experten von Steria Mummert Consulting sind fest davon überzeugt, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Komplettprodukte auf den Markt kommen werden. Dabei soll den Kunden die Möglichkeit gegeben werden, ihr Paket individuell auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden. Die ersten sogenannten One-Insurance-Angebote werden in den kommenden fünf Jahren erwartet. Sie werden schon jetzt als eine Bereicherung am Versicherungsmarkt betrachtet.
No commentsRauchen für die Rente
Klingt paradox, ist aber logisch: Einige Versicherungen kalkulieren die monatliche Rente danach, wie lange ein Mensch lebt. Also: Ungesund leben für höhere Zusatzrenten? Anders bei der privaten Krankenversicherung: Je gesünder eine Person lebt, umso geringer das Risiko für den Versicherer, dass er Leistungen erbringen muss. Das senkt die Prämie. „Spiegel online“ berichtet, dass private Pensionsversicherungen das anders sehen:
Ein gesunder Lebensstil sorgt für eine höhere Lebenserwartung, sodass die Pensionskassen mehr zahlen müssen. Wer ungesund lebt, hat eine niedrigere Lebenserwartung und kann mit einer höheren Rente rechnen. Die Rechnung ist wahrlich einfach: Jahrelang zahlt der Kunde einen Betrag, der ihm bei Renteneintritt zusteht. Lebt der Versicherungsnehmer noch beispielsweise 35 Jahre, muss die Versicherung solange monatlich zahlen. Stehen ihm voraussichtlich noch 15 Jahre bevor, erhöht sich der Betrag logischerweise. Schon seit Beginn der 90-er Jahre ist dieses System in England verbreitet, mittlerweile machen auch immer mehr deutsche Versicherungen diese Art zum Standard. Beispielsweise bei der „Lebensversicherung von 1871“; wer schwere Krankheiten hat, bekommt eine höhere Rente.
Um knapp 12 Prozent erhöhte sich beispielsweise die Zusatzrente eines Patienten mit Herzkrankheiten, der nach seinem Herzinfarkt drei Bypässe mitmachen musste. Rauchen und Übergewicht können damit für eine höhere Rente führen – aber ist es das wert?
No commentsKrankentagegeldversicherung: Neues Urteil
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass die Krankenversicherung nicht berechtigt ist, einen Versicherungsnehmer darauf zu verweisen, den Beruf unter Kapitaleinsatz weiterzuführen, um die Tagegeldzahlungen abzukürzen. Unter dem Aktenzeichen IV ZR 274/06 ist das Urteil nachzulesen, in dem es konkret um eine selbstständige Werbekauffrau ging, die Werbemittel in einem Musterkoffer mit 25 Kilogramm zuzüglich einer Reisetasche von 16 Kilogramm beim Kunden vor Ort präsentierte.
Die Frau stürzte von einer Treppe und verletzte sich an der Schulter, sodass sie keine schweren Lasten mehr tragen konnte. So war es ihr nicht mehr möglich, ihre Koffer in den Kofferraum zu heben. 2,5 Jahre dauerte die Genesung, währenddessen die Krankenversicherung anfangs das Krankengeld zahlte. Nach einem dreiviertel Jahr stellte sie die Zahlung aber ein mit der Begründung, sie könne sich umorganisieren, woraufhin die Frau klagte. In erster Instanz waren die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig ebenfalls der Meinung, die Frau hätte ein anderes Auto und einen günstigeren Koffer anschaffen können; die Richter des Bundesgerichtshofs sahen das anders. Es sei nicht möglich, dass der Versicherer die Versicherungsnehmer in andere Berufe verweise oder die gewohnten Arbeitsabläufe zur Umorganisation antreibe.
Damit musste die Versicherung das Krankengeld solange zahlen, bis die Klägerin sich von ihrem Sturz erholt hatte.
No commentsKurios – Knöllchenversicherung in den USA
Ist es nur eine Frage der Zeit, bis es auch hierzulande eine sogenannte „Ticket Insurance“, eine Knöllchenversicherung, geben wird? In den USA, im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, wird diese bereits seit einiger Zeit gern abgeschlossen.
Der monatliche Beitrag liegt bei etwa 16 Dollar und ist eigentlich für jedermann erschwinglich. Wer regelmäßig einige Knöllchen im Monat wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparkens bekommt, fährt mit dieser Versicherung weitaus günstiger. Allerdings kommt sie auch nicht für jegliches Fehlverhalten der Autofahrer auf. Einem Bericht der „New York Times“ zufolge gewährt diese Knöllchenversicherung für Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit am Steuer oder grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr aber keine Leistungen.
Bei dieser Versicherung geht es nur darum, die monatlichen Kosten für Falschparken oder andere geringe Vergehen im Rahmen zu halten. Und auch diese sind begrenzt. So werden von dem Versicherungsunternehmen nur Strafzettel bezahlt, deren Bußgeld die Grenze von 350 Dollar nicht überschreiten. Und das ist nicht die einzige Einschränkung. Die Gesamtleistung der Versicherung innerhalb eines Jahres liegt bei maximal 1.500 Dollar.
Schließlich soll Fehlverhalten im Straßenverkehr mit dieser Versicherung nicht unterstützt und womöglich noch gefördert werden. Sie dient schlichtweg dazu, kleinen Verkehrssündern horrende Kosten zu ersparen. Der Weg erscheint für unsere Verhältnisse sehr kurios. Doch für ungewöhnliche Geschäftsideen sind die USA ja schließlich bekannt.
No commentsKFZ Versicherung: Keine Hochstufung bei Parkschäden
Die DEVK hat ihrer Kfz-Versicherung ein ganz besonderes Highlight beigefügt: den Parkschadenschutz. Unter allen Versicherern ist dieser einzigartig und inzwischen sogar als eigene Marke zertifiziert worden. Wer auf diese Weise abgesichert ist, hat keine Einbußen mehr in der Vollkaskoversicherung, wenn doch einmal eine Delle ausgebessert werden muss. Gerade auf Parkplätzen entstehen schnell einmal kleinere Blechschäden, die bislang bei üblicher Abwicklung über die bestehende Vollkaskoversicherung langwierige, finanzielle Nachteile mit sich brachten.
Das Angebot der DEVK umfasst die Abwicklung eines solchen Schadens als Teilkaskoschaden, wobei nicht die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung fällig wird, sondern diese hier maximal 50 Euro beträgt. Allerdings sind zwei Kriterien zu erfüllen, damit der Versicherte von dieser Option Gebrauch machen kann. Der Schaden muss in einer Werkstatt behoben werden, die Vertragspartner der DEVK ist. Außerdem muss eine Reparatur per „Smart Repair Verfahren“ möglich sein.
Auch die Inanspruchnahme dieser Serviceoption ist eingeschränkt. Der Versicherte darf sie maximal einmal pro Jahr in Anspruch nehmen. Der Parkschadenschutz kommt bei den Versicherten sehr gut an. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann andere Versicherer ähnliche Produkte oder Zusatzoptionen zum bestehenden Versicherungsschutz entwickeln und auf den Markt bringen werden. Die Versicherten wird es mit Sicherheit freuen. Denn Konkurrenz belebt schließlich das Geschäft.
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