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Zahnzusatzversicherung lohnt sich
Durch regelmäßiges und sorgfältiges Zähneputzen kann jeder seine Zähne gut sauber halten. Jedoch reicht die häusliche Zahnpflege laut Experten alleine nicht aus, da mit einer handelsüblichen Zahnbürste nicht jeder Bereich in der Mundhöhlenpartie erreicht werden kann. Aus diesem Grund raten Zahnärzte ein bis zwei Mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Unter einer professionellen Zahnreinigung versteht man die mechanische Reinigung der Zähne.
Diese Reinigung geht deutlich über das hinaus, was man selbst täglich erledigen kann. Durchgeführt wird die Zahnreinigung meist von extra hierfür ausgebildeter Propylaxeassistentinnen und dauert ungefähr eine Stunde. Während der Behandlung werden Zahnverfärbungen sowie überschüssiger Zahnstein entfernt. Zum Abschluss werden die Zähne noch mit Fluorid-Gel behandelt, um den Zahnschmelz zu stärken. Diese Reinigung der Zähne wird jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Die hier entstehenden Kosten müssen also aus eigener Tasche beglichen werden. Nichtsdestotrotz ist laut Experten die regelmäßige professionelle Zahnreinigung elementar für langfristig gesunde Zähne. Wer diese Kosten nicht länger privat bezahlen möchte, hat die Möglichkeit entsprechend vorzusorgen und eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Viele Zahnzusatzversicherungen kommen heute schon zu 100% für solche Prophylaxekosten auf. Darüber hinaus leisten die Tarife aber auch für Zahnersatzmaßnahmen, sowie für Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung übernimmt somit die jährlich wiederkehrende Kosten der Zahnprophylaxe und hilft somit Kosten zu sparen und die Zähne gesund zu halten. Doch wie vor dem Abschluss einer jeden Versicherung gilt auch bei der Zahnzusatzversicherung wichtig, vor Vertragsabschluss die Versicherungsleistungen genau zu prüfen – ein Zahnzusatzversicherungs-Vergleich lohnt sich in jedem Fall.
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No commentsZahnversicherungen vergleichen
Es ist nicht immer leicht sich für den richtigen Arzt, die richtige Versicherung und die richtigen Angebote zu entscheiden. Zahlreiche Menschen klagen darüber, dass sie sich besonders im Bereich der Zahnvorsorge nicht ausreichend unterstützt fühlen. Das System weist hier besonders große Lücken auf und ein Gang zum Zahnarzt wird nur selten mit positiven Gefühlen verbunden. Das liegt vor allem daran, dass die Krankenkassen ihre Leistungen in diesem Bereich sehr zurück fahren und dass man im Bereich der Zahnbehandlung auf jeden Fall auf eine Zusatzversicherung – Zahnversicherung – zurückgreifen sollte.
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Doch wo soll man sich informieren wenn man tatsächlich eine Zusatz Versicherung abschließen möchte? Es gibt eine Seite im Internet, auf dem sich der Verbraucher umfassend und vollkommen unverbindlich über Zusatzversicherungen im Bereich der Zahn Behandlung informieren kann.
Hier haben Interessierte die Möglichkeit, vorhandene Angebote miteinander zu vergleichen und sich aufgrund der zahlreichen Informationen für das zu entscheiden, dass ihnen am meisten geeignet scheint. Die Zahnversicherungen sehen dabei natürlich ganz individuell aus – daher sollte man sich schon früh darüber informieren, welche Leistungen einem wichtig sind und was man von einer Versicherung eigentlich erwartet.
Eine solche Zahnversicherung sollte man aber nicht erst dann abschließen, wenn es bereits zu Problemen im Mundbereich gekommen ist, sondern bereits vor einem möglichen Eingriff, da die Beitragskosten ansonsten zu hoch ansteigen. Sehr wohl kann man sich bei einem Zahnarzt aber darüber informieren, in welchen Bereichen es Probleme geben könnte. Auch die Kinder sollten so schnell wie möglich über eine umfassende Zahnzusatzversicherung verfügen, da es bereits in jungen Jahren immer wieder zu Eingriffen im Zahnbereich kommt.
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No commentsZähne zusätzlich versichern – Zahnversicherung
Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2010 mehrere Zahnzusatzversicherungen einem gründlichen Check unterzogen. Waren es im vorangegangenen Zahnzusatzversicherung Finanztest von Ende 2008 noch lediglich 3 Zahnzusatzversicherungen, welche mit der Bestnote „Sehr Gut” ausgezeichnet worden sind, so waren es 2010 schon 16 verschiedene Zahnversicherungen, welche das Testsiegel „Sehr Gut” verliehen bekamen. Die Versicherungsbranche hat also erkannt, dass der Markt nicht mehr nur nach möglichst billigen Zahntarifen verlangt, sondern vielmehr nach qualitativ hochwertigen Zahnzusatzversicherungen.
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Wer seine Zähne rundum gut versichert wissen will, der kommt an einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht vorbei. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur noch einen Bruchteil dessen, was eine umfangreiche Zahnbehandlung kosten kann. Vor allem dann, wenn man auf hochwertigen Zahnersatz oder Zusatzbehandlungen Wert legt.
Wer jedoch nicht nur Wert auf teuren Zahnersatz legt, sondern auch auf Zahnerhaltung, der sollte darauf achten, dass seine Zahnzusatzversicherung auch prophylaktische Behandlungen abdeckt. Die meisten Zahnversicherungen leisten genau dafür nämlich im Regelfall nicht. Wichtigste Maßnahme im Rahmen der Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung. Im Regelfall umfasst die Behandlung die Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen (Zahnstein und Plaque), gründliches Polieren der Zahnoberflächen und Fluoridierung der Zahnoberflächen. Die Kosten einer professionellen Zahnreinigung liegen im Regelfall bei rund 60 bis 80 Euro und die Behandlung sollte normalerweise ein bis zwei mal im Jahr vorbeugend durchgeführt werden. Deshalb sollte man darauf achten, dass die Zahnzusatzversicherung in den Tarifbedingungen auch prophylaktische Maßnahmen explizit als “erstattungsfähig” aufführt.
Wenn die Zähne dann doch behandelt werden müssen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in den meisten Fällen eine Standardbehandlung. Oftmals gibt es jedoch eine bessere Behandlungsmethoden, die jedoch zusätzlich zur Kassenabrechnung privat zu bezahlen sind. Auch hier hilft die Zusatzversicherung.
No commentsDie Zahnzusatzversicherung – Abschluss und Leistungserstattung
Die Zahnzusatzversicherung erfreut sich seit einigen Jahren immer größerer Beliebtheit: Durch die Reduzierung der Kosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müssen Patienten immer mehr in die eigene Tasche greifen, um Behandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen bei Zahnarzt zu finanzieren. Durch die Zahnzusatzversicherung steht seit langem ein sinnvolles Instrument zur Verfügung, um die anfallenden Kosten für Zahnersatz für den Patienten so gering wie möglich zu halten.
Grundsätzlich sollte man sich vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei einem Versicherungsmakler genau über die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften informieren. Bedingt durch Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand ergeben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten. Denn: Gerade bei den Gesundheitsfragen kommt es drauf an, welche Zahnzusatzversicherung je nach Zustand des Gebisses noch die besten Leistungen bringt.
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Grundsätzlich geht es dabei immer um die Frage, ob sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung in zahnärztlicher Behandlung befindet und wie viele Zähne fehlen. Je nach gemachter Angabe kann das unterschiedliche Folgen haben. Bei einer laufenden Behandlung wird der Antrag abgelehnt oder zurückgestellt. Ggf. wird zur laufenden Behandlung auch ein vorläufiger Ausschluss vereinbart. Bei fehlenden Zähnen gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten, wie der Antrag angenommen wird. Entweder werden fehlende Zähne direkt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es kann auch sein, das fehlenden Zähne, je nach Gesellschaften maximal vier, gegen Aufpreis mit versichert werden. Oder es wird eine Leistungsbeschränkung für die ersten Versicherungsjahre vereinbart. Hier hilft wirklich die genaue Nachfrage über einen Versicherungsmakler, da jede Zahnzusatzversicherung hier individuelle Annahmerichtlinien hat.
Wenn es zu einer Zahnersatzmaßnahme kommt, sollte man immer den Heil- und Kostenplan, der bereits von der GKV angenommen wurde, der Zahnzusatzversicherung einreichen. So kann die Versicherung bereits im Vorfeld eine Aussage zu der zu erwartenden Erstattung machen.
Folgt die Rechnung durch den Zahnarzt, so muss diese immer im Original eingereicht werden. Auch hier ist die Empfehlung, dieses über den Makler zu erledigen, wenn die Zahnzusatzversicherung hierüber abgeschlossen wurde. So kann zumindest dokumentiert werden, dass eine Rechnung auch eingegangen ist, da der Makler grundsätzlich die Interessen seiner Kunden vertritt.
No commentsVolle Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung nur bei der Regelversorgung
Die Frage, die sich viele Kunden beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stellen ist: Gibt es eine Gesellschaft, die 100 Prozent der Zahnarztkosten übernimmt? Grundsätzlich wird von manchen Gesellschaften mit der vollen Kostenübernahme, sprich 100 Prozent geworben. Hier empfiehlt es sich aber genau hinzuschauen. Denn: Diese Höhe der Erstattung wird von der Zahnzusatzversicherung nur erbracht, wenn es sich um die Regelversorgung handelt.
Dahinter steckt der folgende Gedanke: Wenn eine Zahnzusatzversicherung alle Kosten mit 100 Prozent abdeckt, achtet der Patient nicht mehr auf die Kosten. So werden in der Regel von Leistungen, die außerhalb der Regelversorgung liegen, wie z. B. höherwertige Füllungen oder Implantate von manchen Gesellschaften mit 80 bis 90 Prozent abdeckt, aber eben nicht komplett. So achtet der Kunde auch darauf, wie hoch der Eigenanteil sein wird. Wenn die Behandlung nämlich für den Kunden nichts mehr kostet, müsste die Zahnzusatzversicherung immense Mittel aufwenden, um die Behandlungen aller Patienten abzudecken.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Somit wird also klar, dass Zahnzusatzversicherungen, die mit 100 Prozent Erstattung werben, lediglich sich auf die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung beziehen.
Sicherlich wird sich mancher schon gefragt haben, ob man, um dieses besser auszuschöpfen, nicht zwei Zahnzusatzversicherungen abschließen soll. Dieses ist allerdings nicht ohne weiteres möglich. Zum einen fragen die Versicherer im Antrag bereits nach einer bestehenden Zahnzusatzversicherung. Wenn dieses bejaht wird, ist ein Neuabschluss nicht möglich. Dieses kann allerdings nun von den Gesellschaften nicht konkret geprüft werden.
Allerdings ist es auch so, dass beim Antrag auf Übernahme der Kosten nur die Originalrechnung von der Zahnzusatzversicherung akzeptiert wird. So wird dann automatisch vermieden, dass eine Zahnersatzmaßnahme über zwei oder mehr Gesellschaften abgerechnet wird.
No commentsZahnzusatzversicherung als private Ergänzungsvorsorge
Die Zahnzusatzversicherung hat sich mittlerweile als beliebte Versicherung auf dem deutschen Markt behauptet. Viele Bürger legen sehr hohen Wert auf ein gepflegtes Gebiss und lassen sich das auch etwas kosten. Denn: Eine Zahnzusatzversicherung deckt viele Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen ab, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gar nicht mehr übernommen werden.
Grundsätzlich kann jeder eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sofern er Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Der Hintergrund ist, dass die privaten Zusatzversicherungen die Leistungen der GKV aufstocken und somit auch die Kosten kalkuliert haben. Daher ist ein Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für bereits privat Versicherte nicht möglich.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
Wie sieht die Beantragung einer Zahnzusatzversicherung aus?
Grundsätzlich kann man sich bei jeder Gesellschaft über die Tarifleistungen informieren. Hier sollte man auch genug Zeit investieren, denn die Tarife der einzelnen Gesellschaften weichen mit den Leistungen und Beiträgen erheblich von einander ab. Als hilfreich stellt sich immer ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler heraus. Durch die Vielzahl der Tarife kann er dem Kunden ein individuelles Angebot erstellen.
Je nach individueller Situation des Kunden (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand) gibt es unterschiedliche Varianten. Und hier gilt es, sich den besten Versicherungsschutz zu suchen oder suchen zu lassen. Oftmals sind die Tarifbedingungen der Zahnzusatzversicherungen dem Laien nicht sofort schlüssig. So kann es dann vorkommen, dass eine Zahnzusatzversicherung auf den ersten Blick gute Leistungen bietet, aber die individuellen Bedürfnisse des Kunden gar nicht berücksichtigt. Im Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler kann dieser auf die Wünsche des Kunden Bezug nehmen und auch die objektiv beste Zahnzusatzversicherung dem Kunden anbieten.
No commentsDie ARAG-Zahnzusatzversicherung – Leistungen und Bedingungen
Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat man beim Zahnersatz nur noch Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Selbst bei der kassenärztlichen Grund- oder Regelversorgung müssen mittlerweile zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten selber getragen werden. Bei teuren Implantaten und Inlays wird es sogar noch teurer.
Mit der ARAG-Zahnzusatzversicherung kann man schon mit geringen monatlichen Beiträgen sicherstellen, dass die Kosten bei Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie je nach Tarif im großen Umfang oder ganz übernommen werden. Selbst wenn die GKV die Leistungen weiter kürzt, bleibt der Versicherungsschutz durch die Zahnzusatzversicherung gleich hoch.
Im Wesentlichen bietet die ARAG die Zahnzusatzversicherung in zwei Tarifen, den Z70 und den Z100 an. Weitere Leistungen für den Dentalschutz bietet ein Ergänzungstarif, der auch ambulante Leistungen umfasst.
Die Erstattung in den beiden Dentaltarifen ist unterschiedlich: Im Z70 werden 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung beim Zahnersatz abgedeckt (einschließlich der Leistungen der GKV), im Tarif Z100 sind es 100 Prozent. Wenn hier Leistungen außerhalb der Regelversorgung in Anspruch genommen werden, so erstattet der Tarif Z70 noch 70 Prozent, der Tarif Z100 sogar 80 Prozent der Leistungen. Dieses bezieht sich ebenfalls auf die Leistungen für Implantate, Inlays, Onlays und Kieferorthopädie.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
Eine Besonderheit gibt es noch beim Tarif Z100: Die Kosten für die Zahnbehandlung, z. B. für die professionelle Zahnreinigung werden in voller Höhe übernommen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Zahnzusatzversicherungen leistet die ARAG auch für kieferorthopädische Leistungen. Da die GKV nur ab einem bestimmten Grad der Kieferfehlstellung in Leistung tritt (KIG-Stufe 3), werden von der ARAG die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei den KIG-Stufen 1 und 2 zu 80 Prozent übernommen.
Bei der ARAG-Zahnzusatzversicherung besteht die Möglichkeit, auch „fehlende Zähne“ mit zu versichern. Gegen einen Beitragsaufschlag kann der Versicherte bis zu vier fehlende Zähne absichern, ein Zahnersatz bei bestehenden Lücken ist also möglich.
In den ersten beiden Versicherungsjahren sind die Leistungen begrenzt: So werden im ersten Jahr maximal 500 Euro und im zweiten Jahr maximal 1.000 Euro erstattet. Zu berücksichtigen gilt auch noch, dass ab dem 55. Lebensjahr ein zahnärztlicher Befundbericht eingereicht werden muss.
No commentsImplantate und Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung wird von vielen Menschen abgeschlossen, um gesundheitlich beim Zahnerhalt vorzusorgen und Kosten für Zahnersatzmaßnahmen abzudecken und eigene Kosten hierfür zu reduzieren. Einige Gesellschaften leisten auch in hohem Umfang für den Zahnersatz mit Implantaten, auch teilweise ohne Begrenzung der Anzahl der Implantate pro Kiefer.
Hier ist es wichtig, eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, die hier keine Einschränkungen vorgibt.
Beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist aber zu beachten, ob eine Zahnersatzmaßnahme mit Implantaten nicht im Vorfeld bereits angeraten wurde. Diese Leistungen werden generell von der Zahnzusatzversicherung nicht übernommen. Wenn eine solche Behandlung bereits angeraten ist oder durchgeführt wird, so empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung dennoch, da ja auch weiter Maßnahmen in den Folgejahren von der Zahnzusatzversicherung getragen werden.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
Wenn man nun jahrelang immer regelmäßig zum Zahnarzt geht, fällt naturgemäß auch irgendwann eine Zahnersatzmaßnahem an. Gerade deshalb ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung einzurichten. Wenn in der Vergangenheit bereits Implantate eingesetzt wurden, heißt es noch lange nicht, dass diese ein Laben lang halten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Implantate nicht angenommen werden und nach einigen Jahren wieder ersetzt werden müssen.
Weiterhin kann an jedem Zahn ein unvorhergesehenes Problem auftreten, das vielleicht den Ersatz mit einem Implantat erforderlich macht. Außerdem müssen Implantate ggf. dann auch eingesetzt werden, wenn durch andere Zahnersatzmaßnahmen die Nachbarzähne aufwendig präpariert werden müssen.
Eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler empfiehlt sich auf alle Fälle, da dieser in der großen Vielfalt der Zahnzusatzversicherung den Überblick über die verschiedenen Leistungen hat.
No commentsZahnzusatzversicherung: Kriterien für die Wahl des richtigen Tarifes
Seit Januar 2005 wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch im geringen Umfang für Zahnersatz oder Sonderbehandlungen geleistet. Die private Zahnzusatzversicherung ist also, ähnlich wie die private Rentenversicherung bei der Altersvorsorge, zu einer wichtigen Säule für die persönliche Gesunderhaltung geworden.
Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung soll der Zahnarztpatient unbedingt einige Punkte aus den Tarifbestimmungen der Gesellschaften näher beleuchten:
• Leistet die Zahnzusatzversicherung kassenunabhängig? Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet nicht nur prozentual anteilig zur GKV, sondern deckt die Kosten für eine Behandlung mit bis zu 80 bis 100 Prozent ab, auch unabhängig von der Leistung der GKV.
• Die Leistungen werden nicht auf bestimmte Gebührensätze begrenzt, sondern bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte übernommen.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
• Bereits im ersten Versicherungsjahr sollte nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten eine hohe Erstattung möglich sein, ggf. auch nach einem oder zwei Jahren, wenn die Leistungen insgesamt sehr umfangreich sind.
• Die Zahnersatzleistungen sollen ohne Begrenzung nach oben erstattet werden im Rahmen der jeweiligen Bedingungen (z. B. 85 Prozent für Implantate, ohne Höchstgrenze des Rechnungsbetrages)
• Bei vielen Gesellschaften mit scheinbar günstigen Tarifen werden Implantate nur bis zu einer bestimmten Anzahl erstattet. Eine Zahnzusatzversicherung, für die man auch schon mal 20 Euro im Monat bezahlt, leistet aber auch für Implantate ohne Begrenzung der Anzahl pro Kiefer.
• Werden Zahnbehandlungsmaßnahmen mitversichert? Oftmals bieten Zahnzusatzversicherungen eine Tarif an, der diese Kosten überhaupt nicht abdeckt oder es werden nur bestimmte Höchstgrenzen pro Jahr erstattet. Auch hier gilt: Eine gute Zahnzusatzversicherung, die auch vom Beitrag ein wenig mehr kostet, leistet hier unabhängig. Die Kosten z. B. für eine professionelle Zahnreinigung werden komplett übernommen und das auch zwei Mal im Jahr.
• Wichtig für Kinder: Wird die kieferorthopädische Behandlung mit abgedeckt? Sofern eine kieferorthopädische Maßnahme irgendwann fällig wird, kommt es im Regelfall auch zu hohen Kosten. Diese werden aber mit einer guten Zahnzusatzversicherung in weiten Teilen aufgefangen.
No commentsWas definiert die Zahnzusatzversicherung als fehlende Zähne?
Wer ein relativ gesundes Gebiss kann ohne weiteres eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Viele Gesellschaften bieten Tarife mit hohen Erstattungsleistungen an und der Kunde kann in Ruhe selber oder mit Hilfe eines Versicherungsmaklers prüfen, welche Gesellschaften für ihn am sinnvollsten sind.
Bei der Beantragung werden dann Fragen zu persönlichen Daten sowie Gesundheitsfragen gestellt. Relativ einfach ist die Frage zu klären, ob man sich in zahnärztlicher Behandlung befindet oder diese für die Zukunft konkret angeraten wurde.
Unklar ist häufig die Frage nach der Anzahl der fehlenden Zähne. Die Zahnzusatzversicherungen möchten diese Fragen konkret beantwortet haben um daraus eine gewisse Risikoprüfung abzuleiten.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
Was wird aber nun als fehlender Zahn definiert? Grundsätzlich gilt: Wenn ein Zahn überkront oder mit einer Brücke ersetzt wurde, gilt dieses nicht als fehlender Zahn. Diese Zähne sind bereits versorgt. Auch die Weisheitszähne werden für diese Fragestellung nicht in Betracht gezogen.
Im Kindesalter wurde eine Zahnspange getragen oder Zähne wurden nicht neu angelegt. Hier ergibt sich eine kleine Lücke im Gebiss, die aber als so genannter Lückenschluss bezeichnet wird. Zwar fehlen hier auch Zähne, doch faktisch kann hier kein Zahnersatz durch den Lückenschluss vorgenommen werden.
Die Zahnzusatzversicherung fragt also konkret nach Zahnlücken, wo ein Zahn noch ersetzt werden kann. Und diese Anzahl ist ausschlaggebend für die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Wenn man sich aber nicht sicher ist oder die Zahnzusatzversicherung nach den Zahnnummern fragt, hilft dann die Rücksprache mit dem Zahnarzt und ggf. mit dem Versicherungsmakler. Dieser kann, je nach Zahnstatus, eine Empfehlung für eine geeignete Zahnzusatzversicherung aussprechen.
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