Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for the 'Zahnversicherung' Category

Die Zahnzusatzversicherung – Abschluss und Leistungserstattung

Die Zahnzusatzversicherung erfreut sich seit einigen Jahren immer größerer Beliebtheit: Durch die Reduzierung der Kosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müssen Patienten immer mehr in die eigene Tasche greifen, um Behandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen bei Zahnarzt zu finanzieren. Durch die Zahnzusatzversicherung steht seit langem ein sinnvolles Instrument zur Verfügung, um die anfallenden Kosten für Zahnersatz für den Patienten so gering wie möglich zu halten.

Grundsätzlich sollte man sich vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei einem Versicherungsmakler genau über die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften informieren. Bedingt durch Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand ergeben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten. Denn: Gerade bei den Gesundheitsfragen kommt es drauf an, welche Zahnzusatzversicherung je nach Zustand des Gebisses noch die besten Leistungen bringt.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Grundsätzlich geht es dabei immer um die Frage, ob sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung in zahnärztlicher Behandlung befindet und wie viele Zähne fehlen. Je nach gemachter Angabe kann das unterschiedliche Folgen haben. Bei einer laufenden Behandlung wird der Antrag abgelehnt oder zurückgestellt. Ggf. wird zur laufenden Behandlung auch ein vorläufiger Ausschluss vereinbart. Bei fehlenden Zähnen gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten, wie der Antrag angenommen wird. Entweder werden fehlende Zähne direkt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es kann auch sein, das fehlenden Zähne, je nach Gesellschaften maximal vier, gegen Aufpreis mit versichert werden. Oder es wird eine Leistungsbeschränkung für die ersten Versicherungsjahre vereinbart. Hier hilft wirklich die genaue Nachfrage über einen Versicherungsmakler, da jede Zahnzusatzversicherung hier individuelle Annahmerichtlinien hat.

Wenn es zu einer Zahnersatzmaßnahme kommt, sollte man immer den Heil- und Kostenplan, der bereits von der GKV angenommen wurde, der Zahnzusatzversicherung einreichen. So kann die Versicherung bereits im Vorfeld eine Aussage zu der zu erwartenden Erstattung machen.

Folgt die Rechnung durch den Zahnarzt, so muss diese immer im Original eingereicht werden. Auch hier ist die Empfehlung, dieses über den Makler zu erledigen, wenn die Zahnzusatzversicherung hierüber abgeschlossen wurde. So kann zumindest dokumentiert werden, dass eine Rechnung auch eingegangen ist, da der Makler grundsätzlich die Interessen seiner Kunden vertritt.

No comments

Volle Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung nur bei der Regelversorgung

Die Frage, die sich viele Kunden beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stellen ist: Gibt es eine Gesellschaft, die 100 Prozent der Zahnarztkosten übernimmt? Grundsätzlich wird von manchen Gesellschaften mit der vollen Kostenübernahme, sprich 100 Prozent geworben. Hier empfiehlt es sich aber genau hinzuschauen. Denn: Diese Höhe der Erstattung wird von der Zahnzusatzversicherung nur erbracht, wenn es sich um die Regelversorgung handelt.

Dahinter steckt der folgende Gedanke: Wenn eine Zahnzusatzversicherung alle Kosten mit 100 Prozent abdeckt, achtet der Patient nicht mehr auf die Kosten. So werden in der Regel von Leistungen, die außerhalb der Regelversorgung liegen, wie z. B. höherwertige Füllungen oder Implantate von manchen Gesellschaften mit 80 bis 90 Prozent abdeckt, aber eben nicht komplett. So achtet der Kunde auch darauf, wie hoch der Eigenanteil sein wird. Wenn die Behandlung nämlich für den Kunden nichts mehr kostet, müsste die Zahnzusatzversicherung immense Mittel aufwenden, um die Behandlungen aller Patienten abzudecken.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Somit wird also klar, dass Zahnzusatzversicherungen, die mit 100 Prozent Erstattung werben, lediglich sich auf die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung beziehen.

Sicherlich wird sich mancher schon gefragt haben, ob man, um dieses besser auszuschöpfen, nicht zwei Zahnzusatzversicherungen abschließen soll. Dieses ist allerdings nicht ohne weiteres möglich. Zum einen fragen die Versicherer im Antrag bereits nach einer bestehenden Zahnzusatzversicherung. Wenn dieses bejaht wird, ist ein Neuabschluss nicht möglich. Dieses kann allerdings nun von den Gesellschaften nicht konkret geprüft werden.

Allerdings ist es auch so, dass beim Antrag auf Übernahme der Kosten nur die Originalrechnung von der Zahnzusatzversicherung akzeptiert wird. So wird dann automatisch vermieden, dass eine Zahnersatzmaßnahme über zwei oder mehr Gesellschaften abgerechnet wird.

No comments

Zahnzusatzversicherung als private Ergänzungsvorsorge

Die Zahnzusatzversicherung hat sich mittlerweile als beliebte Versicherung auf dem deutschen Markt behauptet. Viele Bürger legen sehr hohen Wert auf ein gepflegtes Gebiss und lassen sich das auch etwas kosten. Denn: Eine Zahnzusatzversicherung deckt viele Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen ab, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gar nicht mehr übernommen werden.

Grundsätzlich kann jeder eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sofern er Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Der Hintergrund ist, dass die privaten Zusatzversicherungen die Leistungen der GKV aufstocken und somit auch die Kosten kalkuliert haben. Daher ist ein Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für bereits privat Versicherte nicht möglich.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Wie sieht die Beantragung einer Zahnzusatzversicherung aus?

Grundsätzlich kann man sich bei jeder Gesellschaft über die Tarifleistungen informieren. Hier sollte man auch genug Zeit investieren, denn die Tarife der einzelnen Gesellschaften weichen mit den Leistungen und Beiträgen erheblich von einander ab. Als hilfreich stellt sich immer ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler heraus. Durch die Vielzahl der Tarife kann er dem Kunden ein individuelles Angebot erstellen.

Je nach individueller Situation des Kunden (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand) gibt es unterschiedliche Varianten. Und hier gilt es, sich den besten Versicherungsschutz zu suchen oder suchen zu lassen. Oftmals sind die Tarifbedingungen der Zahnzusatzversicherungen dem Laien nicht sofort schlüssig. So kann es dann vorkommen, dass eine Zahnzusatzversicherung auf den ersten Blick gute Leistungen bietet, aber die individuellen Bedürfnisse des Kunden gar nicht berücksichtigt. Im Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler kann dieser auf die Wünsche des Kunden Bezug nehmen und auch die objektiv beste Zahnzusatzversicherung dem Kunden anbieten.

No comments

Die ARAG-Zahnzusatzversicherung – Leistungen und Bedingungen

Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat man beim Zahnersatz nur noch Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Selbst bei der kassenärztlichen Grund- oder Regelversorgung müssen mittlerweile zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten selber getragen werden. Bei teuren Implantaten und Inlays wird es sogar noch teurer.

Mit der ARAG-Zahnzusatzversicherung kann man schon mit geringen monatlichen Beiträgen sicherstellen, dass die Kosten bei Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie je nach Tarif im großen Umfang oder ganz übernommen werden. Selbst wenn die GKV die Leistungen weiter kürzt, bleibt der Versicherungsschutz durch die Zahnzusatzversicherung gleich hoch.

Im Wesentlichen bietet die ARAG die Zahnzusatzversicherung in zwei Tarifen, den Z70 und den Z100 an. Weitere Leistungen für den Dentalschutz bietet ein Ergänzungstarif, der auch ambulante Leistungen umfasst.

Die Erstattung in den beiden Dentaltarifen ist unterschiedlich: Im Z70 werden 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung beim Zahnersatz abgedeckt (einschließlich der Leistungen der GKV), im Tarif Z100 sind es 100 Prozent. Wenn hier Leistungen außerhalb der Regelversorgung in Anspruch genommen werden, so erstattet der Tarif Z70 noch 70 Prozent, der Tarif Z100 sogar 80 Prozent der Leistungen. Dieses bezieht sich ebenfalls auf die Leistungen für Implantate, Inlays, Onlays und Kieferorthopädie.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Eine Besonderheit gibt es noch beim Tarif Z100: Die Kosten für die Zahnbehandlung, z. B. für die professionelle Zahnreinigung werden in voller Höhe übernommen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Zahnzusatzversicherungen leistet die ARAG auch für kieferorthopädische Leistungen. Da die GKV nur ab einem bestimmten Grad der Kieferfehlstellung in Leistung tritt (KIG-Stufe 3), werden von der ARAG die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei den KIG-Stufen 1 und 2 zu 80 Prozent übernommen.

Bei der ARAG-Zahnzusatzversicherung besteht die Möglichkeit, auch „fehlende Zähne“ mit zu versichern. Gegen einen Beitragsaufschlag kann der Versicherte bis zu vier fehlende Zähne absichern, ein Zahnersatz bei bestehenden Lücken ist also möglich.

In den ersten beiden Versicherungsjahren sind die Leistungen begrenzt: So werden im ersten Jahr maximal 500 Euro und im zweiten Jahr maximal 1.000 Euro erstattet. Zu berücksichtigen gilt auch noch, dass ab dem 55. Lebensjahr ein zahnärztlicher Befundbericht eingereicht werden muss.

No comments

Implantate und Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung wird von vielen Menschen abgeschlossen, um gesundheitlich beim Zahnerhalt vorzusorgen und Kosten für Zahnersatzmaßnahmen abzudecken und eigene Kosten hierfür zu reduzieren. Einige Gesellschaften leisten auch in hohem Umfang für den Zahnersatz mit Implantaten, auch teilweise ohne Begrenzung der Anzahl der Implantate pro Kiefer.

Hier ist es wichtig, eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, die hier keine Einschränkungen vorgibt.

Beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist aber zu beachten, ob eine Zahnersatzmaßnahme mit Implantaten nicht im Vorfeld bereits angeraten wurde. Diese Leistungen werden generell von der Zahnzusatzversicherung nicht übernommen. Wenn eine solche Behandlung bereits angeraten ist oder durchgeführt wird, so empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung dennoch, da ja auch weiter Maßnahmen in den Folgejahren von der Zahnzusatzversicherung getragen werden.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Wenn man nun jahrelang immer regelmäßig zum Zahnarzt geht, fällt naturgemäß auch irgendwann eine Zahnersatzmaßnahem an. Gerade deshalb ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung einzurichten. Wenn in der Vergangenheit bereits Implantate eingesetzt wurden, heißt es noch lange nicht, dass diese ein Laben lang halten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Implantate nicht angenommen werden und nach einigen Jahren wieder ersetzt werden müssen.

Weiterhin kann an jedem Zahn ein unvorhergesehenes Problem auftreten, das vielleicht den Ersatz mit einem Implantat erforderlich macht. Außerdem müssen Implantate ggf. dann auch eingesetzt werden, wenn durch andere Zahnersatzmaßnahmen die Nachbarzähne aufwendig präpariert werden müssen.

Eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler empfiehlt sich auf alle Fälle, da dieser in der großen Vielfalt der Zahnzusatzversicherung den Überblick über die verschiedenen Leistungen hat.

No comments

Zahnzusatzversicherung: Kriterien für die Wahl des richtigen Tarifes

Seit Januar 2005 wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch im geringen Umfang für Zahnersatz oder Sonderbehandlungen geleistet. Die private Zahnzusatzversicherung ist also, ähnlich wie die private Rentenversicherung bei der Altersvorsorge, zu einer wichtigen Säule für die persönliche Gesunderhaltung geworden.

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung soll der Zahnarztpatient unbedingt einige Punkte aus den Tarifbestimmungen der Gesellschaften näher beleuchten:

• Leistet die Zahnzusatzversicherung kassenunabhängig? Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet nicht nur prozentual anteilig zur GKV, sondern deckt die Kosten für eine Behandlung mit bis zu 80 bis 100 Prozent ab, auch unabhängig von der Leistung der GKV.

• Die Leistungen werden nicht auf bestimmte Gebührensätze begrenzt, sondern bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte übernommen.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

• Bereits im ersten Versicherungsjahr sollte nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten eine hohe Erstattung möglich sein, ggf. auch nach einem oder zwei Jahren, wenn die Leistungen insgesamt sehr umfangreich sind.

• Die Zahnersatzleistungen sollen ohne Begrenzung nach oben erstattet werden im Rahmen der jeweiligen Bedingungen (z. B. 85 Prozent für Implantate, ohne Höchstgrenze des Rechnungsbetrages)

• Bei vielen Gesellschaften mit scheinbar günstigen Tarifen werden Implantate nur bis zu einer bestimmten Anzahl erstattet. Eine Zahnzusatzversicherung, für die man auch schon mal 20 Euro im Monat bezahlt, leistet aber auch für Implantate ohne Begrenzung der Anzahl pro Kiefer.

• Werden Zahnbehandlungsmaßnahmen mitversichert? Oftmals bieten Zahnzusatzversicherungen eine Tarif an, der diese Kosten überhaupt nicht abdeckt oder es werden nur bestimmte Höchstgrenzen pro Jahr erstattet. Auch hier gilt: Eine gute Zahnzusatzversicherung, die auch vom Beitrag ein wenig mehr kostet, leistet hier unabhängig. Die Kosten z. B. für eine professionelle Zahnreinigung werden komplett übernommen und das auch zwei Mal im Jahr.

• Wichtig für Kinder: Wird die kieferorthopädische Behandlung mit abgedeckt? Sofern eine kieferorthopädische Maßnahme irgendwann fällig wird, kommt es im Regelfall auch zu hohen Kosten. Diese werden aber mit einer guten Zahnzusatzversicherung in weiten Teilen aufgefangen.

No comments

Was definiert die Zahnzusatzversicherung als fehlende Zähne?

Wer ein relativ gesundes Gebiss kann ohne weiteres eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Viele Gesellschaften bieten Tarife mit hohen Erstattungsleistungen an und der Kunde kann in Ruhe selber oder mit Hilfe eines Versicherungsmaklers prüfen, welche Gesellschaften für ihn am sinnvollsten sind.

Bei der Beantragung  werden dann Fragen zu persönlichen Daten sowie Gesundheitsfragen gestellt. Relativ einfach ist die Frage zu klären, ob man sich in zahnärztlicher Behandlung befindet oder diese für die Zukunft konkret angeraten wurde.

Unklar ist häufig die Frage nach der Anzahl der fehlenden Zähne. Die Zahnzusatzversicherungen möchten diese Fragen konkret beantwortet haben um daraus eine gewisse Risikoprüfung abzuleiten.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Was wird aber nun als fehlender Zahn definiert? Grundsätzlich gilt: Wenn ein Zahn überkront  oder mit einer Brücke ersetzt wurde, gilt dieses nicht als fehlender Zahn. Diese Zähne sind bereits versorgt. Auch die Weisheitszähne werden für diese Fragestellung nicht in Betracht gezogen.

Im Kindesalter wurde eine Zahnspange getragen oder Zähne wurden nicht neu angelegt. Hier ergibt sich eine kleine Lücke im Gebiss, die aber als so genannter Lückenschluss bezeichnet wird. Zwar fehlen hier auch Zähne, doch faktisch kann hier kein Zahnersatz durch den Lückenschluss vorgenommen werden.

Die Zahnzusatzversicherung fragt also konkret nach Zahnlücken, wo ein Zahn noch ersetzt werden kann. Und diese Anzahl ist ausschlaggebend für die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Wenn man sich aber nicht sicher ist oder die Zahnzusatzversicherung nach den Zahnnummern fragt, hilft dann die Rücksprache mit dem Zahnarzt und ggf. mit dem Versicherungsmakler. Dieser kann, je nach Zahnstatus, eine Empfehlung für eine geeignete Zahnzusatzversicherung aussprechen.

No comments

Leistungen der Zahnzusatzversicherung – medizinische Notwendigkeit muss gegeben sein

Als unabhängiger Versicherungsmakler und Anbieter einer großen Anzahl von Zahnzusatzversicherungen wird häufig nach der Erstattung für kosmetische Leistungen gefragt. Viele Kunden möchten sich gerne die Zähne aufhellen lassen oder bereits bestehenden Zahnersatz wie Kronen oder Brücken durch höherwertige Materialien ersetzen lassen.

Doch die Zahnzusatzversicherung, welche letztendlich dazu dient, die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzustocken, leistet dann nicht, wenn die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist. In den Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherungen wird klar definiert, welche Leistungen tatsächlich erstattungsfähig sind.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte dürfen nur Leistungen berechnet werden, die nach den zahnmedizinischen Maßstäben dazu dienen, die notwendige medizinische Versorgung durchzuführen. Extrawünsche müssen dann in der Liquidation gesondert ausgewiesen werden. Diese werden dann auch von der Gesetzlichen Krankenversicherung und von der privaten Zahnzusatzversicherung nicht übernommen.

Der Bundesgerichtshof urteilte bereits 1978, dass eine Behandlungsmaßnahme notwendig ist, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und anerkannten ärztlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen. (BGH Az. IV ZR 175/77 vom 29.11.1978)

Die Frage, die sich vielen Kunden stellt, gerade auch im Bereich der Kieferorthopädie, kann nach dem Urteil des BGH auch relativ eindeutig geklärt werden: Die Wahl der Behandlungsmethode ist primär Sache des Arztes (BGH Az. VI ZR 171/80 vom 11.05.1982)

Diese Frage der medizinischen Notwendigkeit stellt sich für viele Eltern auch bei der kieferorthopädischen Behandlung ihrer Kinder, Die GKV leistet nur ab einem bestimmten Grad der Kieferfehlstellung, die private Zahnzusatzversicherung leistet bereits ab dem 1. Grad der Kieferfehlstellung. Hier entscheidet dann in diesem Beispiel der Kieferorthopäde über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung.

No comments

Zahnzusatzversicherung – Bonusheft und zahnärztlicher Befundbericht

Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, weiß es: Die Vorsorgeuntersuchungen werden in das so genannte Bonusheft eingetragen um der Gesetzlichen Krankenversicherung eine langjährige Vorsorge nachzuweisen. Je nach Zeitraum der Vorsorge wird bei einer Zahnersatzmaßnahme der Festkostenzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgestockt.

Viele Versicherte sollte sich daher auch informieren, welche Zahnzusatzversicherung höhere Leistungen mit Bonusheft bieten. Manche Gesellschaften erhöhen die Erstattung einschließlich dem Festkostenzuschuss der GKV noch um zu 15 Prozentpunkte bei Vorlage eines entsprechenden Prophylaxenachweises. Dieses ist allgemein der Fall, wenn ein lückenlos geführtes Bonusheft (mindestens 10 Jahre) vorliegt. Aber auch bei fünfjähriger Führung vom Bonusheft gewähren manche Zahnzusatzversicherungen bereits einen erhöhten Anspruch auf Erstattung.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Der zahnärztliche Befundbericht kann für eine Zahnzusatzversicherung von Vorteil sein, wenn z. B. die Allgemeine Wartezeit abgekürzt werden soll. Hier empfiehlt es sicher aber, dieses dann zu beantragen, wenn auch der Zahnstatus in einen guten Zustand ist. Ein zahnärztlicher Befundbericht kann bei vielen bereits mit Kronen oder Brücken versorgten Zähnen natürlich Fragen aufwerfen und unter Umständen zu einer Ablehnung führen, zu der es unter alleiniger Beantwortung der Gesundheitsfragen gar nicht gekommen wäre.

Dieses gilt auch, wenn man einen Antrag auf Zahnzusatzversicherung während einer laufenden Behandlung stellt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, diese Beantragung auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Behandlung zu verschieben. Es liegt aber auch daran, welche Behandlung durchgeführt wird. Hier hilft dann bei oder vor der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung auch ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, der Auskunft geben kann, welche Behandlungen zum Zeitpunkt der Antragstellung eher unproblematisch und welche eher kritisch betrachtet werden.

1 comment

Zahnzusatzversicherungen: Damit der Gang zum Zahnarzt bezahlbar bleibt!

Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre hatten es wahrlich in sich. Was uns Bürgern als Reform verkauft wurde, hatte in Wahrheit meist nur ein Ziel, nämlich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu schmälern: 10 Euro-Zuzahlung, erhöhte Rezeptgebühren, der Ausschluss von Leistungen im Bereich von Brillen … die Liste der “Grausamkeiten” ist lang. Alles Beispiele dafür, wie wichtig heute eine gute Zahnzusatzversicherung ist.

Die IAK GmbH, der große Dienstleister im Versicherungswesen mit über 210.000 Kunden, empfiehlt daher, spätestens jetzt zu handeln und die Preise der privaten Zusatzversicherungen eingehend zu vergleichen. Dazu wurden auf der Internet-Plattform www.vergleichen-und-sparen.de 80 verschiedene Tarife aufgelistet. Damit kann sich jeder Versicherte bei seinem Arzt als Privatpatient fühlen und gleichzeitig seine finanziellen Belastungen in Grenzen halten.

Auf dem Service-Portal werden auch die verschiedenen Versicherungsformen erläutert. So gibt es eine stationäre Krankenzusatzversicherung, die dem Patienten ein Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung ermöglicht. Eine Krankenzusatzversicherung im Bereich der ambulanten Behandlung leistet dagegen Zuzahlungen bei Brillen und Sehhilfen und ermöglicht zudem Besuche beim Heilpraktiker.

Eine immer größere Bedeutung bekommen heute auch Zusatzversicherungen im Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes. Denn bereits im Jahr 2005 wurden die Ersatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hier drastisch verändert und zum Teil auch erheblich gekürzt. Laut einer Studie der AOK-Bayern ist die Eigenbeteiligung der Patienten sage und schreibe 65 Prozent (!) gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Da dürfte vielen das Angebot der IAK GmbH, die Tarife der Zusatzversicherer einmal völlig unverbindlich zu berechnen und zu vergleichen, gerade recht kommen!?

Dabei ist der Abschluss eines Vertrages denkbar einfach: Beim Antrag einer Zahnzusatzversicherung sind vom Versicherten lediglich zwei bis drei einfache Fragen zu beantworten. Hierbei geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:

Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Behandlung angeraten oder noch nicht abgeschlossen? Wie viele Zähne fehlen, die noch nicht ersetzt sind? Dabei fallen jedoch Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschlüsse nicht ins Gewicht. Zu guter Letzt stellt sich für den Versicherer dann noch um die Frage, wie viele Zähne bereits durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden.

Übrigens sollte im Bereich der Zahnmedizin schon an die Jüngsten gedacht werden: “Gerade die Kinderzahnversicherung ist”, so die Experten der IAK GmbH, “besonders wichtig!” Schließlich kann eine Behandlung für kieferorthopädische Maßnahmen richtig teuer werden. Denn gerade hier sind oftmals mehrjährige Behandlungen mit einer Zahnspange angezeigt, und die Richtlinien, ab wann eine gesetzliche Kasse kieferorthopädische Leistungen für angezeigt hält, äußerst streng!

No comments

Nächste Seite »