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Leistungen der Zahnzusatzversicherung – medizinische Notwendigkeit muss gegeben sein
Als unabhängiger Versicherungsmakler und Anbieter einer großen Anzahl von Zahnzusatzversicherungen wird häufig nach der Erstattung für kosmetische Leistungen gefragt. Viele Kunden möchten sich gerne die Zähne aufhellen lassen oder bereits bestehenden Zahnersatz wie Kronen oder Brücken durch höherwertige Materialien ersetzen lassen.
Doch die Zahnzusatzversicherung, welche letztendlich dazu dient, die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzustocken, leistet dann nicht, wenn die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist. In den Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherungen wird klar definiert, welche Leistungen tatsächlich erstattungsfähig sind.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte dürfen nur Leistungen berechnet werden, die nach den zahnmedizinischen Maßstäben dazu dienen, die notwendige medizinische Versorgung durchzuführen. Extrawünsche müssen dann in der Liquidation gesondert ausgewiesen werden. Diese werden dann auch von der Gesetzlichen Krankenversicherung und von der privaten Zahnzusatzversicherung nicht übernommen.
Der Bundesgerichtshof urteilte bereits 1978, dass eine Behandlungsmaßnahme notwendig ist, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und anerkannten ärztlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen. (BGH Az. IV ZR 175/77 vom 29.11.1978)
Die Frage, die sich vielen Kunden stellt, gerade auch im Bereich der Kieferorthopädie, kann nach dem Urteil des BGH auch relativ eindeutig geklärt werden: Die Wahl der Behandlungsmethode ist primär Sache des Arztes (BGH Az. VI ZR 171/80 vom 11.05.1982)
Diese Frage der medizinischen Notwendigkeit stellt sich für viele Eltern auch bei der kieferorthopädischen Behandlung ihrer Kinder, Die GKV leistet nur ab einem bestimmten Grad der Kieferfehlstellung, die private Zahnzusatzversicherung leistet bereits ab dem 1. Grad der Kieferfehlstellung. Hier entscheidet dann in diesem Beispiel der Kieferorthopäde über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung.
No commentsZahnzusatzversicherung – Bonusheft und zahnärztlicher Befundbericht
Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, weiß es: Die Vorsorgeuntersuchungen werden in das so genannte Bonusheft eingetragen um der Gesetzlichen Krankenversicherung eine langjährige Vorsorge nachzuweisen. Je nach Zeitraum der Vorsorge wird bei einer Zahnersatzmaßnahme der Festkostenzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgestockt.
Viele Versicherte sollte sich daher auch informieren, welche Zahnzusatzversicherung höhere Leistungen mit Bonusheft bieten. Manche Gesellschaften erhöhen die Erstattung einschließlich dem Festkostenzuschuss der GKV noch um zu 15 Prozentpunkte bei Vorlage eines entsprechenden Prophylaxenachweises. Dieses ist allgemein der Fall, wenn ein lückenlos geführtes Bonusheft (mindestens 10 Jahre) vorliegt. Aber auch bei fünfjähriger Führung vom Bonusheft gewähren manche Zahnzusatzversicherungen bereits einen erhöhten Anspruch auf Erstattung.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
Der zahnärztliche Befundbericht kann für eine Zahnzusatzversicherung von Vorteil sein, wenn z. B. die Allgemeine Wartezeit abgekürzt werden soll. Hier empfiehlt es sicher aber, dieses dann zu beantragen, wenn auch der Zahnstatus in einen guten Zustand ist. Ein zahnärztlicher Befundbericht kann bei vielen bereits mit Kronen oder Brücken versorgten Zähnen natürlich Fragen aufwerfen und unter Umständen zu einer Ablehnung führen, zu der es unter alleiniger Beantwortung der Gesundheitsfragen gar nicht gekommen wäre.
Dieses gilt auch, wenn man einen Antrag auf Zahnzusatzversicherung während einer laufenden Behandlung stellt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, diese Beantragung auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Behandlung zu verschieben. Es liegt aber auch daran, welche Behandlung durchgeführt wird. Hier hilft dann bei oder vor der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung auch ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, der Auskunft geben kann, welche Behandlungen zum Zeitpunkt der Antragstellung eher unproblematisch und welche eher kritisch betrachtet werden.
1 commentZahnzusatzversicherungen: Damit der Gang zum Zahnarzt bezahlbar bleibt!
Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre hatten es wahrlich in sich. Was uns Bürgern als Reform verkauft wurde, hatte in Wahrheit meist nur ein Ziel, nämlich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu schmälern: 10 Euro-Zuzahlung, erhöhte Rezeptgebühren, der Ausschluss von Leistungen im Bereich von Brillen … die Liste der “Grausamkeiten” ist lang. Alles Beispiele dafür, wie wichtig heute eine gute Zahnzusatzversicherung ist.
Die IAK GmbH, der große Dienstleister im Versicherungswesen mit über 210.000 Kunden, empfiehlt daher, spätestens jetzt zu handeln und die Preise der privaten Zusatzversicherungen eingehend zu vergleichen. Dazu wurden auf der Internet-Plattform www.vergleichen-und-sparen.de 80 verschiedene Tarife aufgelistet. Damit kann sich jeder Versicherte bei seinem Arzt als Privatpatient fühlen und gleichzeitig seine finanziellen Belastungen in Grenzen halten.
Auf dem Service-Portal werden auch die verschiedenen Versicherungsformen erläutert. So gibt es eine stationäre Krankenzusatzversicherung, die dem Patienten ein Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung ermöglicht. Eine Krankenzusatzversicherung im Bereich der ambulanten Behandlung leistet dagegen Zuzahlungen bei Brillen und Sehhilfen und ermöglicht zudem Besuche beim Heilpraktiker.
Eine immer größere Bedeutung bekommen heute auch Zusatzversicherungen im Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes. Denn bereits im Jahr 2005 wurden die Ersatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hier drastisch verändert und zum Teil auch erheblich gekürzt. Laut einer Studie der AOK-Bayern ist die Eigenbeteiligung der Patienten sage und schreibe 65 Prozent (!) gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Da dürfte vielen das Angebot der IAK GmbH, die Tarife der Zusatzversicherer einmal völlig unverbindlich zu berechnen und zu vergleichen, gerade recht kommen!?
Dabei ist der Abschluss eines Vertrages denkbar einfach: Beim Antrag einer Zahnzusatzversicherung sind vom Versicherten lediglich zwei bis drei einfache Fragen zu beantworten. Hierbei geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:
Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Behandlung angeraten oder noch nicht abgeschlossen? Wie viele Zähne fehlen, die noch nicht ersetzt sind? Dabei fallen jedoch Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschlüsse nicht ins Gewicht. Zu guter Letzt stellt sich für den Versicherer dann noch um die Frage, wie viele Zähne bereits durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden.
Übrigens sollte im Bereich der Zahnmedizin schon an die Jüngsten gedacht werden: “Gerade die Kinderzahnversicherung ist”, so die Experten der IAK GmbH, “besonders wichtig!” Schließlich kann eine Behandlung für kieferorthopädische Maßnahmen richtig teuer werden. Denn gerade hier sind oftmals mehrjährige Behandlungen mit einer Zahnspange angezeigt, und die Richtlinien, ab wann eine gesetzliche Kasse kieferorthopädische Leistungen für angezeigt hält, äußerst streng!
No commentsWie viel Leistung bieten günstige Zahnzusatzversicherungen?

Foto: pixelio.de - Fotograf Frank Rosskoss
Bei der Zahnzusatzversicherung gilt: Für wenig Geld bekomme ich nicht viel Leistung. Die Gesellschaften, die vom Beitrag höher liegen als „Billig-Angebote“ bieten auch mehr Leistung. Die in manchen Tarifen angebotene „Verdoppelung des GKV-Zuschusses“ fällt eher sehr gering aus. (GKV: Gesetzliche Krankenversicherung).
Generell gilt: Wenn ich in einem Laden einen Pullover sehe, der 50 Euro kostet und ein anderer Laden nimmt für diesen Pullover nur 30 Euro, habe ich 20 Euro gespart. Bei der Zahnzusatzversicherung gibt es Tarife mit günstigen Preisen. Allerdings muss sich der Versicherungsnehmer auch dann über die Leistungen gründlich informieren.
Wenn sich jemand eine Krone für 230 Euro im Rahmen der Regelversorgung machen lässt, beträgt der Festkostenzuschuss ohne etwaige Prophylaxenachweise 50 %, also 115 Euro. Da die Regelversorgung in der Praxis kaum vorkommt, kostet dann eine halbwegs vernünftige Krone rund 400 Euro, für eine Keramikkrone werden schnell bis 900 Euro fällig. Bei diesen Kosten beträgt der Festkostenzuschuss der GKV aber immer noch 115 Euro, wie im obigen Beispiel.
Leistet nun eine günstige Zahnzusatzversicherung nach ihren Allgemeinen Bedingungen 30 Prozent auf den Festkostenzuschuss, erhalte ich als Versicherter zum dem GKV-Anteil noch 34,50 Euro. Somit verbleibt bei einer höherwertigen Versorgung ein relativ hoher Eigenanteil. Eine anteilige Erstattung, die sich prozentual am GKV-Zuschuss orientiert, sorgt also kaum für eine ausreichende Deckung.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
Die Versicherungen, die einen höheren Beitrag für die Zahnzusatzversicherung berechnen, bieten auch entsprechend hohe Leistungen. Diese beteiligen sich nicht prozentual am GKV-Zuschuss, sondern stocken diesen auf bis zu 100 Prozent auf. Das bedeutet, dass der Eigenanteil, je nach Erstattung, entweder sehr gering ausfällt oder gar nicht anfällt. Selbst Zahnzusatzversicherungen mit einer Abdeckung von 70 bis 80 Prozent der Gesamtkosten sind bezahlbar und bieten gute Leistungen.
Wenn es zu einer Versorgung mit höherwertigen Materialien kommt (bleiben wir beim Beispiel der Keramikkrone), leisten diese Gesellschaften auch außerhalb der GKV noch 80 Prozent und mehr. Hier lohnt sich unbedingt der Vergleich: Auf den ersten Blick günstige Zahnzusatzversicherungen bieten auch geringe Leistungen, während Gesellschaften, die höhere Beiträge berechnen, Zahnarztkosten umfangreich abdecken.
No commentsDie professionelle Zahnreinigung – Erstattung über die Zahnzusatzversicherung
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist wohl eine der wirksamsten Vorbeugemaßnahmen für die Zähne und das Zahnfleisch. In einer zahnärztlichen Praxis kann vom Zahnarzt oder der dafür fachlich qualifizierten MitarbeiterInnen kann diese PZR durchgeführt werden.
Nach einer gründlichen Untersuchung werden Beläge auf den Zahnoberflächen, in den Zahnfleischtaschen und in den Zahnzwischenräumen entfernt. Dieses geschieht mit speziellen Instrumenten. Danach werden die Zahnoberflächen poliert und fluoridiert.
Im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung oder auch in den amtlichen Gebührenordnungen ist die PZR nicht genau definiert. Im Allgemeinen versteht man darunter die Beratung über die häusliche Mundhygiene sowie die gründliche Reinigung der Zähne, der Zahnzwischenräume oder der Füllungen. Nach der Reinigung werden die Zähne dann mit spezieller Fluoridierung mit speziellen Präparaten.
Die PZR findet man bei einigen Zahnzusatzversicherungen auch im Leistungskatalog wieder, hier kann sich der Kunde bis zu zwei Sitzungen im Jahr in voller oder anteiliger Höhe erstatten lassen. Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
In Deutschland verlasse sich immer mehr Menschen nicht nur auf die Zahnpflege zu hause mit Zahnbürste, Zahnpasta und Zahnseide. Eine Umfrage im Auftrag von Colgate hat im Jahr 2003 ergeben, dass sich schon rund 55 % aller Befragten einer PZR unterzogen haben. Es ist mittlerweile wissenschaftlich bestätigt, dass eine regelmäßige Wiederholung der PZR nach sechs Monaten ideal ist, um die häusliche Mundhygiene zu ergänzen und sich einen optimalen Gebissstatus zu erhalten.
No commentsZahnzusatzversicherungen honorieren die regelmäßige Vorsorge
Jeder, der regelmäßig zum Zahnarzt geht, weiß es: Die regelmäßige Vorsorge durch den Zahnarzt hilft, sich schöne und gesunde Zähne zu erhalten.
So sieht es auch das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V.) vor: In § 55 wird definiert, dass für Patienten, die sich regelmäßig um die Gesunderhaltung ihrer Zähne bemühen, die Erhöhung des Festkostenzuschusses vorgesehen ist. Die Erhöhung wird dann gewährt, wenn der Gebisszustand des Versicherten die regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und die letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung nach § 22 SGB V. die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden.
Diese Bemühungen der Patienten helfen natürlich im Vorfeld, Kosten im Bereich der privaten Zahnzusatzversicherung zu reduzieren. Deshalb erhöhen verschiedenen Gesellschaften auch den Anteil der Erstattung, wenn es zu einer Zahnersatzmaßnahme kommt.
Quelle zur Zahnmaßnahmen: Fa. IAK GmbH – Vergleichsmakler zur Zahnversicherung: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Die Barmenia leistet im Regelfall einen Anteil zum Zahnersatz in Höhe von 85 % einschließlich der Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenn die regelmäßige Vorsorge nachgewiesen wird, steigt der Erstattungsanteil auf 100 % einschließlich der Vorleistung der GKV. Die Signal Iduna staffelt die Erstattung ebenfalls nach der Vorlage des regelmäßigen Prophylaxenachweises: Bei 5 Jahren Nachweis der Vorsorge erhöht sich der Erstattungsanteil auf 95 %, wenn 10 Jahre die regelmäßige Vorsorge nachgewiesen wird, werden 100 % einschließlich der GKV-Leistung erstattet.
Die AXA leistet im Regelfall 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nach Vorleistung der GKV. Wenn hier der Nachweis über die Vorsorge vorliegt, erhöht sich dieser Anteil auf 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen. Auch von der Gothaer werden die eigenen Bemühungen um den Zahnerhalt belohnt. Die Leistungen lassen sich auf 75 % einschließlich der GKV-Leistung steigern, wenn die fünfjährige Vorsorge nachgewiesen wird. Bei 10 Jahren kontinuierlicher Vorsorge leistet die Gothaer dann 80 % einschließlich der GKV-Leistung.
Die privaten Zahnzusatzversicherungen bieten hier eine ganze Menge Möglichkeiten, um die eigene Vorsorge zu belohnen. Um für sich selber die passende Zahnzusatzversicherung zu finden, kann ein unabhängiger Versicherungsmakler helfen. Er hat den Überblick über die Vielzahl von Gesellschaft und kann nach den individuellen Bedürfnissen die passende Gesellschaft dem Kunden anbieten.
No commentsTestsieger ergänzt Zahnzusatzversicherung – Neuer Tarif der Barmenia Prophy
Mit dem Barmenia Komfortschutz (Tarif ZG) hat die Barmenia bereits im Dezemberd es vergangenen Jahres bei der Stiftung Finanztest punkten können: Der Tarif wurde mit zwei weiteren Tarifen im Bereich der Zahnzusatzversicherung Testsieger.
Nun ergänzt die Barmenia diese Zahnzusatzversicherung mit einem völlig neuen und eigenständigen Tarif: Der Barmenia Prophy. Dieser Tarif kann zusätzlich zum Tarif ZG oder AZ abgeschlossen werden, aber auch eine Versicherung nur mit dem Tarif Barmenia PROPHY ist möglich.
Die Barmenia möchte damit den Kunden eine Möglichkeit bieten, sich gegen die Kosten im Bereich der Zahnbehandlung abzusichern. Im Wesentlichen fallen unter den Versicherungsschutz
Füllungen (Inlays und Kunststofffüllungen)
Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen
Akupunktur zur Schmerztherapie bei der Anästhesie
Zahnmedizinische Prophylaxebehandlungen (z. B. Erstellung Mundhygienestatus, professionelle Zahnreinigung)
Hierbei ist bei der Erstattung wie bei allen anderen Tarifen auch vorgesehen, dass die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt werden.
Ansonsten werden die Leistungen gestaffelt. Pro Jahr werden bis zu 250 Euro erstattet, bei Nichtinanspruchnahme in einem Jahr wird die Erstattung im Folgejahr um 250 Euro aufgestockt. Somit ergibt sich eine Gesamterstattung von maximal 1.000 Euro in den ersten vier Kalenderjahren. Die Leistungsstaffelung entfällt ab dem 5. Jahr.
Für den Tarif ist kein Höchsteintrittsalter vorgesehen. Die Beiträge werden in zwei Stufen eingeteilt:
Weitere Informationen zur Barmenia Zahnversicherung – hier klicken -
No commentsFehlende Zähne – welche Zahnzusatzversicherung kann man abschließen?
Bedingt durch die Reformen im Gesundheitswesen machen sich viele Leute Gedanken darüber, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dieses ist sinnvoll, um die oft niedrigen Festkostenzuschüsse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für teure Behandlungen aufzustocken. Da nun mal nicht jeder Versicherungsnehmer über ein makelloses Gebiss ohne fehlende Zähne verfügt, muss man schon die Überlegung anstellen, welche Zahnzusatzversicherung sich individuell anbietet. Denn: es gibt diverse Anbieter, die den Faktor fehlende Zähne unterschiedlich absichern. Im Folgenden soll an Beispielen erklärt werden, welcher Versicherungsschutz möglich ist.
Bei einem fehlenden Zahn gibt es noch viele Möglichkeiten, sich abzusichern. Die CSS schließt fehlende Zähne vom Versicherungsschutz aus, bei einem Zahn ist dieses wahrscheinlich nicht gravierend. Gegen Aufschlag kann man u. a. bei der ARAG, der Central oder der Nürnberger Versicherung einen fehlenden Zahn gegen einen Aufschlag mit versichern. Die Barmenia nimmt Versicherungsnehmer mit einem fehlenden Zahn ohne Bedingungen oder Aufschläge an.
Wenn aber schon mehr als ein Zahn fehlt, unterscheiden sich die Gesellschaften in einigen Punkten. Bei der Barmenia werden zwei bis drei fehlende Zähne gegen eine Leistungseinschränkung in den ersten drei Jahren, aber ohne Beitragsaufschlag mit versichert. Die ARAG sichert bis zu vier fehlende Zähne gegen Beitragszuschlag mit ab, ebenso die Central, die Nürnberger oder die AXA. Hier muss man aber genau prüfen, welche Gesellschaft den gewünschten Versicherungsschutz anbieten kann.
Unabhängige Versicherungsmakler bieten eine umfangreiche Übersicht über die Vielzahl der Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung. Gerade hier kann der Versicherungsnehmer eine objektive Beratung, die auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, erwarten.
Einen kostenlosen vergleichsrechner zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier:
Zahnzusatzversicherung im Vergleich
1 commentVersicherungsvertragsgesetz (Stand 23.11.2007) – Am Beispiel der Zahnzusatzversicherung
Seit November 2007 besteht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in novellierter Form. Eine Vielzahl von Änderungen haben sich in den einzelnen Paragraphen ergeben. Hier soll in einfacher und loser Form dargestellt werden, welche Bedeutung die einzelnen Paragraphen haben.
§ 2 Rückwärtsversicherung
Der Versicherungsvertrag kann vorsehen, dass der Versicherungsschutz vor dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses beginnt. Viele Gesellschaften in der Zahnzusatzversicherung nehmen Anträge auch noch nach dem Monatsersten an, sofern der Antrag unmittelbar auch policiert werden kann. Dieses kann von Vorteil sein, um z. B. die Allgemeine Wartezeit um einen Monat abzukürzen.
Wenn ein Versicherungsnehmer bei der Abgabe des Vertrages davon weiß, dass ein bestimmter Versicherungsfall ausgeschlossen ist, kann er rückwirkend nicht die Prämie zurückfordern. Ebenso wenig ist es möglich, dass die Versicherung für einen Versicherungsfall eintritt, der schon zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt war.
Hier für ein Beispiel: In der Zahnversicherung werden Zähne, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Behandlung befinden, nicht versichert. Genauso wenig steht dem Versicherungsnehmer die Prämie zu seiner Versicherung nicht zu, wenn bei Vertragsabschluss bekannt ist, dass fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Gerade bei diesen Fällen kann eine unabhängiger Versicherungsmakler bereits vor Antragstellung klären, welche Merkmale einer Zahnversicherung für den Kunden relevant sind.
Für einen Vergleichsrechner zur Zahnversicherung einfach – hier klicken -
No commentsBeitragsstabilität bei der Zahnzusatzversicherung
Wer eine Krankenzusatzversicherung abschließt, kann sich mit der Beitragsbestimmung nicht an seinem tatsächlichen Alter orientieren. Die Versicherungsgesellschaften haben zur Beitragsbestimmung eine einfache Formel, mit der jeder Interessierte ausrechnen kann, wie hoch sein individueller monatlicher Beitrag ist. Versicherungstechnisch hat man nämlich immer am 1. Januar Geburtstag.
Das Alter des Versicherten ergibt sich aus der Differenz des Antragsjahres und des Geburtsjahres. Wenn ein Kunde z. B. am 06.06.1971 geboren wurde, ist er bereits am 1. Januar 2009 38 Jahre alt geworden. Dieses Eintrittsalter ist dann maßgeblich für die Bestimmung des Beitrages. Für die Zahnzusatzversicherung gilt dieses gleichermaßen.
Die Gesellschaften bieten die Tarife in der Regel mit einer so genannten Altersrückstellung an: Der Beitrag wird bereits so kalkuliert, dass sich dieser, abhängig vom eigenen Alter, nicht erhöhen wird. Eine Beitragsanpassung erfolgt dann in der Regel durch gestiegene Kosten im Bereich der Zahnmedizin oder durch veränderte demografische Prognosen. Diese Beitragsanpassung bezieht sich dann auch auf alle Versichten einer Gesellschaft.
Die Beitragsberechnung ohne Altersrückstellung ist die Ausnahme: Hier wird der Beitrag mit dem steigenden Lebensalter angepasst und wird mit den Jahren auch teurer. Allerdings ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung für junge Leute eine günstige Investition in die Zahngesundheit.
Mittlerweile haben sich Versicherungsmakler auch auf den Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung spezialisiert, dass der Kunde bei der Angebotsanfrage auch viel von seinen Wünschen durch das breit gefächerte Angebot befriedigen kann.
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