Versicherungen – Vergleichen und Sparen

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Beitragsstabilität bei der Zahnzusatzversicherung

Wer eine Krankenzusatzversicherung abschließt, kann sich mit der Beitragsbestimmung nicht an seinem tatsächlichen Alter orientieren. Die Versicherungsgesellschaften haben zur Beitragsbestimmung eine einfache Formel, mit der jeder Interessierte ausrechnen kann, wie hoch sein individueller monatlicher Beitrag ist. Versicherungstechnisch hat man nämlich immer am 1. Januar Geburtstag.

Das Alter des Versicherten ergibt sich aus der Differenz des Antragsjahres und des Geburtsjahres. Wenn ein Kunde z. B. am 06.06.1971 geboren wurde, ist er bereits am 1. Januar 2009 38 Jahre alt geworden. Dieses Eintrittsalter ist dann maßgeblich für die Bestimmung des Beitrages. Für die Zahnzusatzversicherung gilt dieses gleichermaßen.

Die Gesellschaften bieten die Tarife in der Regel mit einer so genannten Altersrückstellung an: Der Beitrag wird bereits so kalkuliert, dass sich dieser, abhängig vom eigenen Alter, nicht erhöhen wird. Eine Beitragsanpassung erfolgt dann in der Regel durch gestiegene Kosten im Bereich der Zahnmedizin oder durch veränderte demografische Prognosen. Diese Beitragsanpassung bezieht sich dann auch auf alle Versichten einer Gesellschaft.

Die Beitragsberechnung ohne Altersrückstellung ist die Ausnahme: Hier wird der Beitrag mit dem steigenden Lebensalter angepasst und wird mit den Jahren auch teurer. Allerdings ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung für junge Leute eine günstige Investition in die Zahngesundheit.

Mittlerweile haben sich Versicherungsmakler auch auf den Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung spezialisiert, dass der Kunde bei der Angebotsanfrage auch viel von seinen Wünschen durch das breit gefächerte Angebot befriedigen kann.

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Eintrittsalter in der Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung steht in der Regel für eine leistungsstarke Versicherung, die im Bereich Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufstocken soll, so dass nach erfolgter Behandlung der Patient nur einen geringen Kostenanteil selber tragen braucht.

Die Gesellschaften, die eine Zahnzusatzversicherung anbieten, ermöglichen es ohne weiteres, dass Kinder mit einem sehr jungen Eintrittsalter aufgenommen werden können. Viele Versicherungen bieten gerade hier auch Tarife, deren Beiträge bis ins Jugendalter stabil bleiben. Auch darüber hinaus können Jugendliche bei einer Zahnzusatzversicherung mit stabilen Beiträgen bis zum Eintritt in das Erwachsenenalter rechnen.

Gerade für Kinder ist der frühe Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll: Manche Versicherungen haben in den ersten Jahren die Leistungen begrenzt und Kinder haben nach Ablauf dieser Leistungsstaffelung die Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Bereich der Kieferorthopädie umfassend zu nutzen.

Anders hingegen sieht es aus, wenn sich der Versicherungsnehmer entscheidet, im Alter eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Mit einem Eintrittsalter von 70 Jahren bleiben nur noch wenige Gesellschaften, die den 70-jährigen aufnehmen. Exemplarisch sind hier u. a. die Testsieger 2008 aus „Stiftung Finanztest”, die CSS und die Barmenia zu nennen. Hier muss bei der CSS berücksichtigt werden, dass ab dem 68. Lebensjahr die Beiträge nicht mehr ansteigen, sondern fallen. Hintergrund dieser Beitragsgestaltung ist, dass die CSS keine Altersrückstellung anbietet. Die Beiträge orientieren sich also jährlich am steigendem Lebensalter bis zum 68. Lebensjahr, danach sinken die Beiträge jährlich.

Bei der Vielfalt der angebotenen Zahnzusatzversicherungen hilft auch ein unabhängiger Versicherungsmakler, der dem Kunden eine Empfehlung zum individuellen Eintrittsalter aussprechen kann.

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Gesundheitsprüfung bei der Zahnzusatzversicherung

Bei der Antragsaufnahme zu einer Zahnzusatzversicherung sind vom Versicherten eigentlich nur zwei oder drei einfache Fragen zu beantworten. Hier geht es im wesentlichen um die folgenden Punkte:

·

Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Behandlung angeraten oder noch nicht abgeschlossen?

·

Wie viele Zähne fehlen, die nicht ersetzt sind? (Wobei Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschlüsse nicht ins Gewicht fallen)

·

Wie viele Zähne sind bereits durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt?

Diesen Fragen können schnell geklärt werden. Die Versicherungsgesellschaft prüft die Gesundheitsfragen und wird dem Kunden den gewünschten Versicherungsschutz gewähren. Selbst bei bis zu vier fehlenden Zähnen ist der Versicherungsschutz unproblematisch, je nach Gesellschaft werden diese ausgeschlossen oder gegen Aufschlag mit versichert.

Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer bereits bei Antragsstellung einen zahnärztlichen Befundbericht einreicht? Hier kann das Risiko auftreten, dass ein Antrag abgelehnt wird, obwohl die obigen Gesundheitsfragen keinen Anlass zu Bedenken geben. Der zahnärztliche Befundbericht kann aber Aufschluss darüber geben, wie die Versorgungssituation derzeit aussieht. Und hier finden sich dann, für den Kunden nicht ohne weiteres ersichtlich, Ansatzpunkte, die die Gesellschaft zu einer näheren Prüfung veranlassen kann.

Es ist sinnvoll, vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sich in diesem und in anderen Punkten umfangreich informieren zu lassen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hat zudem die Möglichkeit, aus der Vielfalt der Gesellschaften für den Kunden nicht nur eine günstige Gesellschaft zu wählen. Er kann auch prüfen, in wie weit die einzelnen Zahnzusatzversicherungen den Kunden mit dem derzeitigen Zahnstatus aufnehmen werden.

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Leistungserstattung in der privaten Zahnzusatzversicherung

Wenn eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden soll, stellt sich für den Versicherungsnehmer immer die Frage, in welcher Form überhaupt die Leistungen berechnet werden. Die Bandbreite der Zahnzusatzversicherungen unterscheidet sich hier in diversen Punkten.

Zur der Erstattung wird in den Bedingungen der Versicherungen oftmals eine prozentuale Höchstgrenze genannt, aber auch bis zu welcher Höhe der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) erstattet wird. Die Gesellschaft „Zahnzusatzia” erstattet bei Zahnersatz 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ. Das bedeutet, dass sich diese Erstattung nur auf den Betrag erstreckt, der den 3,5-fachen Satz nicht übersteigt. Rechnet der Zahnarzt höher ab, so ist der über den 3,5-fachen Satz hinausgehende Teil aus eigener Tasche zu zahlen.

Ein weiterer Unterschied besteht im Betrag, der prozentual erstattet wird. Hier gibt es im Regelfall drei Varianten: Die Gesellschaft „Zahn & Co” leistet bei Zahnersatz 80 Prozent der anfallenden Rechnungskosten nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das heißt im Klartext, dass der Festkostenzuschuss der GKV von der privaten Zahnzusatzversicherung auf 80 Prozent aufgestockt wird. Dem Versicherungsnehmer verbleibt somit ein Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten.

Eine weitere Gesellschaft, die „Implantat & Inlay” leistet z. B. 35 Prozent auf den Festkostenzuschuss der GKV. Dieses bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass der Festkostenzuschuss um 35 Prozent durch die Zahnzusatzversicherung erhöht wird. Oftmals muss der Versicherungsnehmer bei dieser Variante einen höheren Anteil selber tragen.

Die dritte Versicherung, die „ Karius & Bactus” erstattet insgesamt 40 Prozent der Zahnarztrechnung. Dabei darf der gesamte Erstattungsbetrag einschließlich der GKV-Leistung 80 Prozent nicht übersteigen. Auf den ersten Blick mag die Erstattung in ausreichender Höhe sein, aber der mittlerweile geringe Festkostenzuschuss und die Erstattung der Zahnzusatzversicherung bewirken dennoch einen hohen zu zahlenden Eigenanteil.

Das Bonusheft wird von manchen Zahnzusatzversicherungen weiterhin honoriert. Der Kunde kann so die Regelerstattung noch um einige Prozentpunkte aufstocken. In manchen Fällen muss dann bei Zahnersatz nichts mehr dazu gezahlt werden.

Sollte für die durchgeführte Behandlung beim Zahnarzt kein Festkostenzuschuss der GKV gewährt werden, können die Zahnzusatzversicherungen die Leistungen teilweise einschränken. Es können prozentuale Kürzungen vorgenommen werden.

Es gibt eine große Vielfalt an Erstattungsmodellen in der privaten Zahnzusatzversicherung. Wer Interesse an einer solchen Versicherung hat, sollte sich auch mit einem unabhängigen Makler in Verbindung setzen, um für die persönlichen Belange den optimalen Tarif wählen zu können.

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Leistungsstaffelung und Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung

In den Ausgaben 12/2008 und 1/2009 der Zeitschrift „Stiftung Finanztest“ wurden zahlreiche Versicherungen mit ihren Tarifen im Dentalbereich unter die Lupe genommen. Es wurde sowohl die Höhe der Erstattungen im Leistungsfall als auch die Leistungen im kieferorthopädischen Bereich gründlich getestet und bewertet. Viele Gesellschaften konnten mit guten Noten abschließen, Testsieger wurden die Barmenia, die Central und die CSS mit ihren Tarifen im Bereich Zahnzusatzversicherung.

 

Bei vielen Versicherungen ist es für den Kunden auf den ersten Blick interessant, wie die Leistungen aussehen, falls es zu einer aufwendigen Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme  kommen kann. Hier hilft aber nur der Blick hinter die Kulissen oder ins „Kleingedruckte“. Denn diverse Zahnzusatzversicherungen leisten nicht sofort in voller Höhe nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit. Im Gegenteil, vielfach werden für die ersten Jahre Leistungseinschränkungen vorgenommen oder für einige Behandlungen sind die Leistungen generell auf  einen bestimmten Jahressatz beschränkt. So gibt es Gesellschaften, die ab dem siebten Jahr erst in voller Höhe zahlen, wiederum andere Versicherungen leisten die volle Erstattung bereits nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten.

 

Ein weiteres Kriterium bei den Zahnzusatzversicherungen ist der Zahnstatus des Versicherten. Es gibt auch hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie der der Versicherungsschutz eingeschränkt oder gegen höhere Prämie eingeschlossen werden kann. Bei verschiedenen Gesellschaften sind fehlende Zähne von Anfang an ausgeschlossen, andere Versicherungen schließen fehlende Zähne gegen einen Zuschlag mit ein, wobei dieser teilweise bis zu fünf Euro pro fehlendem Zahn kosten kann. Eine dritte Variante ist die Leistungsstaffelung in den ersten Jahren ab Versicherungsbeginn. Bei einer gewissen Anzahl von fehlenden Zähnen bekommt der Versicherte erst nach einigen Jahren die volle Erstattung.

 

Die meisten Versicherungen bieten in ihren Tarifen die so genannte Altersrückstellung. Diese bewirkt, dass die Verträge mit dem steigenden Alter auch stabil bleiben. Es ist eher die Ausnahme, dass Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellung angeboten werden. Diese Tarifmodelle bieten dafür aber gerade für jüngere Kunden den Vorteil, sich eine passable Absicherung leisten zu können.

 

Durch die Zeitschrift „Stiftung Finanztest“ wurden viele Gesellschaften bewertet und der Leser kann sich sicherlich einen guten Überblick über die Leistungen verschaffen. Letztendlich hilft aber auch der Weg zum Versicherungsmakler, der objektiv ein umfangreiches Portfolio an Gesellschaften dem Kunden anbieten kann.

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Getestet und bewertet: Kieferorthopädie in der Zahnzusatzversicherung

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Stiftung Finanztest“, Ausgabe 1/2009 wurden verschiedene Gesellschaften im Bereich Zahnzusatzversicherung bewertet, die den Bereich der Kieferorthopädie mit abdecken. In diese Bewertung sind die Tarife der folgenden Gesellschaften eingeflossen:

 

  • ARAG
  • CSS
  • Münchener Verein
  • Signal Iduna

Alle Gesellschaften bieten Zahnzusatzversicherungen an mit einer unterschiedlichen Abdeckung im Bereich der Kieferorthopädie, diese variiert von 40 bis 80 Prozent Abdeckung ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und 40 bis 100 Prozent mit Vorleistung der GKV.

 

Die Einstufung der Kiefer- und Zahnfehlstellung wird in fünf KIG-Stufen vorgenommen. In den KIG-Stufen 1 und 2 leistet die GKV nicht; in einer Studie in Hessen wurde festgestellt, das 60 Prozent der 10-jährigen Kinder eine Fehlstellung gemäß der Stufen 1 und 2 haben. Leistungen werden von der GKV erst ab dem 3. Grad erbracht.

 

Durch die lange Behandlungsdauer, die sich über mehrere Jahre erstreckt, fallen immer wieder neue Kosten an. Ohne Beteiligung der gesetzlichen Kassen müssen diese in voller Höhe selber getragen werden. Im Laufe der Zeit wachsen die Kosten auf 4.000 Euro oder auch mehr, je nachdem wie hoch der tatsächliche Aufwand ist.

 

Es ist sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung mit der Abdeckung im Bereich der Kieferorthopädie bereits im Kindergartenalter abzuschließen. Einige Gesellschaften haben eine Wartezeit von bis zu drei Jahren für die volle Erstattung, so wäre gewährleistet, dass ein Kind im Alter von acht bis zehn Jahren auch den umfangreichen Versicherungsschutz genießt.

 

Die Zahnzusatzversicherungen der obigen Gesellschaften haben zum Teil erhebliche Unterscheidungsmerkmale bei der Erstattung:

 

  • Die Wartezeit bis zur vollen Erstattung beträgt bis zu drei Jahre
  • Die Leistung kann pro Kalenderjahr oder pro Kiefer begrenzt sein
  • Die prozentuale Erstattungshöhe variiert von 40 Prozent bis 100 Prozent
  • Die Beiträge schwanken bei einem fünfjährigen Kind zwischen 5,75 Euro und 13,04 Euro

Es ist hilfreich, sich hier von einem unabhängigen Makler beraten zu lassen, der auf Grund der individuellen Situation die Möglichkeit hat, verschiedene Tarife der Zahnzusatzversicherung anzubieten.

 

Hier können Sie sich unverbindlich die Tarife zur Zahnzusatzversicherung von bis zu 30 Gesellschaften berechnen lassen:

 

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PKV-Versicherte und der Zahnersatz

Dass der Zahnersatz mittlerweile dasselbe kosten kann, wie ein Kleinwagen, wissen viele. Allerdings kann ein Zahnersatz schnell nötig werden – will man doch sein Äußeres wahren und nicht ungepflegt wirken. Nachdem die gesetzliche Krankenversicherung in den vergangenen Jahren gekonnt ihren Leistungskatalog weiter herabsetzt, hilft scheinbar nur eine private Zahnzusatzversicherung. Der Vorteil an dieser Zahnzusatzversicherung ist, dass man sich seine Leistungen selbst zusammenstellen kann. Der Versicherte selbst kennt sein Budget am besten – bei der privaten Zahnzusatzversicherung, die sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten Versicherer anbieten, kann man sich selbst entscheiden, wie viel monatliche Prämie man zahlen möchte und daraus ergibt sich auch die jeweilige Leistung. Man bekommt also, was man zahlt. Mit inkludiert in den privaten Zahnzusatzversicherungen sind häufig auch ein bis zwei Zahnreinigungen im Jahr. Eine gute Maßnahme, um Zahnkrankheiten vorbeugen zu können.

Experten und Verbraucherschutzzentralen raten dazu, die Zahnzusatzversicherung möglichst dann abzuschließen, wenn die Zahnkrankheiten noch nicht fortgeschritten sind. Zum einen sind somit die Prämien niedriger, zum anderen kann es passieren, dass man von der privaten Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen wird, wenn man bereits eine prägende Krankenvorgeschichte mit den Zähnen hatte. Die Versicherungen versuchen natürlich, ihr Risiko zu mindern, weshalb es zu dem Ausschluss oder zu unverhältnismäßig hohen Beiträgen kommen kann.

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Zahnzusatzversicherungen getestet

Das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest hat in seiner aktuellen ‚Finanztest‘ diesmal Zahnzusatzversicherungen getestet. Etwa 140 Tarife wurden genau unter die Lupe genommen – leider bestanden lediglich drei dieser Tarife die Tests mit ‚sehr gut‘. Gerade die Tarife der gesetzlichen Krankenversicherungen konnten lediglich mit ‚ausreichend‘ oder ‚befriedigend‘ bestehen. Allerdings zeigen sich die Mängel in der Zahnzusatzversicherung für den Versicherten selbst leider erst, wenn sie gebraucht wird. Komplizierte und undurchsichtige Verträge lassen die Zahnzusatzversicherung zu einem Paragrafengewirr werden, stellt die Stiftung Warentest fest. 80 der getesteten Tarife stammten aus der GKV, 60 aus der PKV.

Alles in allem ließ sich feststellen, dass ein guter Rund-um-Schutz für die Zähne leider auch entsprechend kostspielig ist. Eine 43-jährige Frau müsste für einen besseren Tarif etwa 24 Euro, ein gleichaltriger Mann etwa 20 Euro pro Monat rechnen. Allerdings bleibt die Zahnzusatzversicherung wirklich sinnvoll für jene, die ihre Zähne gut geschützt wissen wollen. Die Tester beurteilen die Zahnzusatzversicherung insgesamt für wertvoll – wenn ein guter Tarif gefunden wird. Jeder weiß, was Zahnbehandlungen mittlerweile kosten. Die GKV übernimmt nur einen Pflichtteil, der Rest fällt auf den Patienten, der dies allerdings von der Zahnzusatzversicherung decken lassen kann. Damit gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen, um eine gute Zahnzusatzversicherung zu haben.

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Zahnversicherung – Deutscher Ring

Der Deutsche Ring kann mittlerweile auf eine 90- jährige Unternehmensgeschichte zurück blicken.

Dieser wurde 1913 als Volksversicherung in Hamburg gegründet.

Aus den ursprünglichen klassischen Versicherer ist inzwischen ein kundenorientiert-denkender Finanzdienstleister mit 6 weiteren Unternehmensgruppen geworden. Diese decken den kompletten privaten Bereich ab und haben sich im Laufe der Jahre durch Ihre Vorsorge-Lösungen für Privatkunden, der Transparenz Ihrer Tarife und Ihrer Beratungskompetenz an die Spitze der Versicherungsanbieter katapultiert.

Zu den 6 Unternehmensgruppen gehört unter anderem die Krankenversicherung.

Hier werden z.B. Krankenzusatzversicherungen wie Zahnzusatzversicherung erfolgreich angeboten.

So gehören die Zahnzusatztarife dent 50, dent 100 und dent + zu den meist angebotenen Zahntarifen.

Jeder dieser 3 Tarife ist individuell auf die Bedürfnisse jeden einzelnen abgestimmt.

So kann im Basisschutz dent 50 schon mal der Eigenanteil halbiert werden. Hier bekommt man bis zu 50 % der Zuzahlungen für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung der GKV erstattet, z.B. zahlt ein 50-jähriger Mann nur 3,29 Euro im Monat.

Im Komfortschutz dent 100 erhält man eine Erstattung von bis zu 100 % der Zuzahlungen für Zahnersatz im Rahmen der GKV-Regelversorgung. Außerhalb der GKV Leistungen (privatärztliche Leistungen) werden 50 % erstattet. Der monatliche Beitrag für einen 50-jährigen Mann liegt hier bei nur 10,58 Euro.

Im Rundumschutz dent + sichert man sich eine Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz (z.B. Implantate). In Kombination mit einer GKV Leistung werden insgesamt 80 % der Kosten erstattet. Ein 50-jähriger Mann nur 22,22 Euro im Monat.

Trotz der Beitragsanpassung ab den 01.01.2009 gehören die Zahnzusatzversicherungen immer noch zu den günstigsten Tarifen der privaten Ergänzungsversicherung und sind auch für den kleinen Geldbeutel erschwinglich.

Weitere Informationen zur Zahnzusatzversicherung hier:

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Zahnzusatzversicherung im Test: Die CSS wurde mit „sehr gut“ bewertet – Testsieger

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatz-versicherung

In der aktuellen Ausgabe von der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest) 12/2008 hat es der Schweizer Gesundheitsversicherer CSS mit dem Tarif „flexi ZE-Top + ZB“ geschafft, auf Anhieb mit „sehr gut“ bewertet zu werden und wurde Testsieger. Somit konnte ein völlig neuer Anbieter auf dem deutschen Markt der Zahnzusatzversicherung mit einem Paket – speziell für den deutschen Markt – einen Top-Tarif anbieten.

 

Bereits rund 11 Millionen Bundesbürger haben eine Zahnzusatzversicherung und in diesem Bereich wird die CSS noch deutlich punkten.

 

 

Die im Jahr 1899 gegründete Gesellschaft ist nicht nur auf dem Weg, der größte Schweizer Gesundheitsversicherer zu werden, sondern hat mit dem Tarif „flexi ZE-Top + ZB“  im Jahr 2007 einen Tarif an den Markt gebracht, der sich hinsichtlich der Leistungsstärke auch mit den etablierten deutschen Gesellschaften messen kann.

Die Bewertung von Finanztest beruht vor allem auf der hohen Erstattung im Bereich des Zahnersatzes, insbesondere bei der Regelversorgung nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, Versorgung mit Implantaten und Inlays. Ein weiteres Erstattungs-Tarifmerkmal gegenüber den meisten Anbietern ist der Bereich der Kieferorthopädie: Hier werden von der CSS auch Leistungen für Kieferorthopädische Behandlungen erbracht. Der Leistungsbaustein „Kieferorthopädische Behandlung“ fehlt in den meisten Leistungen deutscher Zahnzusatzversicherer.

 

Ungewöhnlich bei der Beitragsberechnung ist der so genannte Schadenfreiheitsrabatt: Der Kunde kann seine monatlichen Beiträge zu Beginn eine neuen Versicherungsjahres reduzieren, wenn er im vorangegangenen Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Der Beitrag kann auf bis zu 75 Prozent reduziert werden. Die CSS bietet jedoch keine Altersrückstellung. Die Beiträge werden jährlich dem Alter des Kunden angepasst. Vor allem junge Leute erhalten die Möglichkeit, sich eine günstige Zahnzusatzversicherung zu leisten und trotzdem bleibt der Beitrag auch im Alter sehr übersichtlich.

 

Insgesamt hat es die CSS geschafft, einen Tarif in Deutschland zu platzieren, der auch seitens der Versicherungsnehmer viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird.

 

Die Tarife der CSS Versicherung findet man im folgenden Vergleich zur Zahnzusatzversicherunghier klicken -

 

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